Top 67Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

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Beschluss

Leistungskürzungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern

Bayern setzt sich für Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern ein. Die Bundesratsinitiative des Freistaats sieht hierzu eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor. Durch die Änderung wären Leistungskürzungen bei Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsländern und bei Asylbewerbern, bei denen der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, früher und schneller möglich.

Zur Begründung führt Bayern aus, dass aktuell der Zustrom von Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten besonders ausgeprägt ist. Die Voraussetzungen für eine Asylgewährung oder Flüchtlingsschutz lägen jedoch nur in einer vergleichsweise geringen Zahl von Einzelfällen vor. Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Anträge, würden Bundesländer und Kommunen mit erheblichen Kosten belastet, was im Ergebnis zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden gehe.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. Mai 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 08.05.2015

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