Top 68Änderung des Strafgesetzbuches

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  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Schutz für Amtsträger

Das Saarland setzt sich mit einem Gesetzentwurf unter anderem für eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzniveaus für Amtsträgerinnen und Amtsträger von Polizei, Bundeswehr und Justiz ein. Künftig sollen tätliche Angriffe auf die genannten Personen, die während der Ausübung des Dienstes oder in Beziehung auf den Dienst erfolgen, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Zur Begründung seiner Initiative führt das Saarland aus, dass Studien und statistische Erhebungen der jüngeren Vergangenheit eine Zunahme entsprechender Gewaltdelikte belegen. Die bisherige Rechtslage biete den Betroffenen keinen ausreichenden Strafrechtsschutz. Da die gewalttätigen Übergriffe sich nicht nur auf Repräsentanten des Gewaltmonopols des Staates beschränkten, sondern auch Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste im Einsatzgeschehen betreffen würden, seien auch hier entsprechende Verbesserungen erforderlich.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. Mai 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 08.05.2015

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