BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 933. Sitzung am 08.05.2015

Bundesrat billigt Pkw-Maut

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für die Einführung der Pkw-Maut und die Absenkung der Kfz-Steuer für inländische Fahrzeughalter gegeben. Die von den Fachausschüssen empfohlene Anrufung des Vermittlungsausschusses fand im Plenum keine absolute Mehrheit - damit sind beide Gesetze gebilligt. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.

Zudem stimmte der Bundesrat Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine sowie weiteren östlichen Partnern zu und billigte Gesetze zum Anlegerschutz bei Bankenpleiten, zum Kampf gegen Dschihadisten, zur Bestrafung von Hasskriminalität, Ausweitung der Lkw-Maut und Verfahrensbeschleunigung bei wichtigen Verkehrs-Großbauprojekten sowie zum Personalrecht für ehemalige Postbeamte. Insgesamt 16 Bundestagsbeschlüsse können nun wie geplant in Kraft treten.

Kritik an Fracking-Plänen der Bundesregierung

Der Bundesrat beschäftigte sich mit knapp zwanzig Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett. Schwerpunkte der Debatten waren die Themen Fracking, Erhöhung des Kindergelds und des Freibetrages für Alleinerziehende, finanzielle Entlastung der Kommunen - insbesondere bei der Flüchtlingsunterbringung - und Strafen für Doping. Stellung nahmen die Länder auch zur geplanten Wohngelderhöhung, Rücknahmepflicht von Elektroschrott, Ausbau der Erdverkabelung, Bürokratieentlastung und Steuervereinfachung.

Cannabis für Schmerzpatienten

Mit eigenen Bundesratsinitiativen fordern die Länder, Schmerz- und Palliativpatienten Cannabisprodukte als Betäubungsmittel auf Rezept zu erlauben, die Ausbreitung von multiresistenten Krankenhauskeimen zu bekämpfen und den Verkauf von gefährlichen Laserpointern zu unterbinden; außerdem die Energieerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu erhöhen und weitere Teststrecken für selbstfahrende Autos zuzulassen. Die Bundesregierung kann sich nun zu den Vorschlägen des Bundesrates äußern.

Förderung der Elektromobilität

Die Länder stellten neue Initiativen vor, um Polizisten besser vor Übergriffen zu schützen, Elektromobile zu fördern und die finanziellen Bedingungen für Start-ups zu verbessern, radikalen Fanatismus in Haftanstalten einzudämmen und Leistungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten zu reduzieren. In den nächsten Wochen werden sich die Fachausschüsse des Bundesrates mit den Vorschlägen beschäftigen.

EU-Klimaziele

Der Bundesrat nahm Stellung zu zahlreichen Vorlagen aus dem europäischen Bereich– unter anderem zu den Themen Kapitalmarktunion, Klimaschutzstrategie und Treibhausgasquote.

Schwarzfahren wird teurer

Er stimmte knapp zehn Verordnungen der Bundesregierung zu, darunter der Anhebung des "Bußgeldes" für Schwarzfahrer und Regeln zur Produktsicherheit von Druckern. Sie können nun wie geplant in Kraft treten.

Nächste Sitzung am 12. Juni 2015

Im nächstem Plenum wird der Bundesrat über den Bundestagsbeschluss zum Kleinanlegerschutz vor hochriskanten Geldanlagen und über Regierungspläne zur Rentenerhöhung sowie zur besseren Versorgung in der Hospiz- und Palliativmedizin beraten.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Mehr Schutz für Sparer

Foto: Euromünze fällt in einen Schlitz

© panthermedia | Peter Teuchert

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Gesetz zur Absicherung bei Bankenpleiten

Die Länder haben am 8. Mai 2015 ein Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Das Gesetz soll die Sparer bei Bankenpleiten zukünftig besser schützen. Es erhöht die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung und gestaltet sie kundenfreundlicher. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert. Die Auszahlungsfrist für die Entschädigung sinkt von bisher 20 auf 7 Arbeitstage. Zudem sind zukünftig besonders schutzwürdige Einlagen - wie zum Beispiel aus einem Immobilienverkauf oder aus sozialrechtlichen Abfindungen - bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gesetzlich abgesichert.

Das Gesetz soll überwiegend am 3. Juli 2015 – ansonsten am Tag nach der Verkündung – in Kraft treten.

Stand: 08.05.2015

Top 5Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Foto: Saal des Untersuchungsausschusses im Paul-Löbe-Haus im Deutschen Bundestag

© dpa | Rainer Jensen

  1. Beschluss

Beschluss

Länder stimmen Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität zu

Gerichte müssen künftig rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive eines Täters bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigen. Das sieht ein Gesetz vor, dem der Bundesrat am 8. Mai 2015 zugestimmt hat. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und soll im zweiten Monat nach der Verkündung in Kraft treten.

Auch Polizei und Staatsanwaltschaften sollen schon bei ihren Ermittlungen auf die Motivation der Tatverdächtigen achten, um Hasskriminalität aufzuspüren und wirksam zu bekämpfen.

Das Gesetz erweitert außerdem die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes und sorgt dafür, dass dieser frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird. Dies ist eine der Konsequenzen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Versäumnissen der Sicherheitsbehörden bei der Mordserie der NSU-Terrorzelle.

Stand: 08.05.2015

Top 7aEinführung der Pkw-Maut

Foto: Straßenverkehrsschilder

© panthermedia | Jörg Schiemann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Pkw-Maut

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 8. Mai 2015 die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland gebilligt. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den Beginn der Maut-Erhebung legt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung fest.

Gestaffelte Kosten

Das Gesetz führt die Pkw-Maut für Autobahnen und Bundesfernstraßen ein. Die Abgabe soll für in- und ausländische Pkw gelten, wobei Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig sind.

Inländische Fahrzeughalter sollen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten (Höchstsatz 130 Euro). Die Kosten bestimmen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Ausländische Halter sollen auch zwei verschiedene Kurzzeitvignetten erwerben können, deren Kosten sich nach der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge staffeln. Die Zehn-Tages-Vignette soll dann 5, 10 oder 15 Euro kosten. Für eine Zwei-Monats-Vignette werden 16, 22 oder 30 Euro fällig. Für Halter inländischer Fahrzeuge ist in einem zweiten Gesetz (BR-Drucksache 155/15 (Beschluss)) eine finanzielle Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen.

Stand: 08.05.2015

Video

Top 7bÄnderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Foto: Modellauto auf Geldscheinen mit dem Schriftzug KFZ Steuer

© panthermedia | Milosz Bartoszczuk

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2015 das 2. Verkehrssteueränderungsgesetz gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und kann wie vorgesehen in Kraft treten.

Entlastung für Inländer

Das Gesetz gewährt Haltern inländischer Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Pkw-Maut (BR-Drucksache 154/15 (Beschluss)) fallen, eine Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer. Dies soll eine Doppelbelastung verhindern.

Die Vorschriften zur Entlastung bei der Kfz-Steuer sollen am 31. Dezember 2015 in Kraft treten.

Stand: 08.05.2015

Landesinitiativen

Top 16aFörderung der Elektromobilität I

Foto: Verkehrsschild

© PantherMedia | Anna Leopolder

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Steuerliche Anreize für Elektroautos

Hessen möchte Elektrofahrzeuge steuerlich fördern. Um die aktuell noch niedrigen Zulassungszahlen von Elektroautos zu erhöhen, bedürfe es weiterer steuerlicher Anreize. Der von Hessen vorgelegte Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich vor. Dies soll Unternehmen anreizen, entsprechende Investitionen zu tätigen.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. Mai 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 08.05.2015

Video

Top 16bFörderung der Elektromobilität II

Foto: Elektrofahreug

© PantherMedia | Jordan Tan

  1. Beschluss

Beschluss

Umweltprämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Niedersachsen möchte für eine weitere Verbreitung von Elektrofahrzeugen sorgen. Mit einer Entschließung will das Land die Bundesregierung auffordern, eine Umweltprämie zu schaffen. Diese soll analog zur bekannten "Abwrackprämie" Privatpersonen beim Kauf entsprechender Fahrzeuge unterstützen. Für reine Elektrofahrzeuge ist ein Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro vorgesehen. Verbrauchsarme Plug-In Hybridfahrzeuge sollen mit einem Zuschuss von 2.500 Euro gefördert werden.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. Mai 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 08.05.2015

Top 18Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten

Foto: Passant schlägt Polizisten nieder

© dpa | Carsten Rehder

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Einsatzkräfte besser schützen

Hessen möchte tätliche Angriffe auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte härter bestrafen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land vor, durch einen eigenen Straftatbestand zu verdeutlichen, dass solche Angriffe ein besonderes Unrecht darstellen. Die Taten sollen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Zur Begründung führt das antragstellende Land aus, dass Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte bei ihrer Tätigkeit zum Schutz der Bevölkerung zunehmend Anfeindungen und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. Mai 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 08.05.2015

Video

Top 19Initiative gegen gefährliche Laserpointer

Foto: Hand hält einen Laserpointer

© dpa | Patrick Lux

  1. Beschluss

Beschluss

Länder wollen Blendangriffe verhindern

Der Bundesrat will die Verbreitung gefährlicher Laserprodukte verhindern. Mit seiner am 8. Mai 2015 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für verbindliche Vorschriften einzusetzen, um den Vertrieb nicht regelkonformer Produkte einzudämmen. Bis zum Inkrafttreten der europäischen Regeln soll die Bundesregierung eine nationale Verordnung auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes erlassen.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Blendangriffen gegen Flugzeuge und Hubschrauber sowie Gefahrguttransporter auf Autobahnen kam.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 08.05.2015

Top 20Schutz vor Krankenhauskeimen

Foto: MRSA-Keim

© dpa | Janice Carr

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Vergütung für MRSA-Screenings

Die Länder wollen die Ausbreitung von gefährlichen Krankenhauskeimen bekämpfen. In einer am 8. Mai 2015 gefassten Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, mit einer bundesweiten gesetzlichen Regelung sicherzustellen, dass den Krankenhäusern die erforderlichen Untersuchungskosten erstattet werden.

Neue Patienten sollen vor ihrer Aufnahme regelmäßig auf multiresistente Keime wie z.B. MRSA untersucht werden. Die Finanzierung solcher Screening-Tests ist aus Sicht des Bundesrates bisher jedoch nicht ausreichend gesichert. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 08.05.2015

Top 22Extremismus bekämpfen

Foto: Gefängnisinsasse sitzt  in einer Justizvollzugsanstalt vor einem vergitterten Fenster

© dpa | Daniel Naupold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Deradikalisierung im Strafvollzug

Hessen setzt sich für verstärkte Deradikalisierungsmaßnahmen im Strafvollzug ein. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung bitten, sich aktiv an der Gründung eines bundesweiten Netzwerkes gegen religiös motivierten Extremismus in Haftanstalten zu beteiligen und eine substantielle Sockelfinanzierung sicherzustellen. Zudem sei zu prüfen, ob bei Verdachtsfällen die Beteiligung ziviler Institutionen in Betracht komme, um frühzeitig auf gefährdete Personen einwirken zu können.

Zur Begründung führt das Land aus, dass neue Straftatbestände und eine erhöhte Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden dazu beitragen werden, dass zukünftig viele radikalisierte Personen Haftstrafen antreten werden. Die Gefängnisse dürften aber keinen Nährboden für radikales Gedankengut bilden. Deutschland müsse daher mit hoher Intensität im Bereich der Prävention – insbesondere in den Vollzugsanstalten – tätig werden.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. Mai 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 08.05.2015

Video

Top 23Automobilität der Zukunft

Foto: Mann sitzt am Steuer eines selbstständig fahrenden Autos

© panthermedia | rioblanco

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern neue Versuchsstrecken für automatisiertes Fahren

Der Bundesrat setzt sich für die Weiterentwicklung des automatisierten Fahrens ein. Mit einer am 8. Mai 2015 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, den Rechtsrahmen für die Erprobung solcher Techniken anzupassen und neben der Autobahn A9 weitere Versuchsstrecken auszuweisen.

Die Länder führen aus, dass autonomes Fahren ein wichtiges Zukunftsthema sei. Deutschland müsse sich anstrengen, um im internationalen Wettbewerb als Automobil- und Industrienation in diesem Bereich führend zu sein. Hierzu sei eine transparente Regelung des Genehmigungsverfahrens sowie die Klärung von Haftungs- und Versicherungsfragen erforderlich. Zudem seien technische Normen zu erarbeiten, um die Sicherheit der Systeme vor Eingriffen von außen zu gewährleisten.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 08.05.2015

Top 24Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Foto: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

© panthermedia | Matthias Krüttgen

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will KWK-Anlagen besser fördern

Die Länder setzen sich für eine verbesserte Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ein. Mit einer am 8. Mai 2015 angenommenen Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, unverzüglich eine Novelle des KWK-Gesetzes vorzulegen, um hocheffiziente Bestandsanlagen zu sichern sowie Planungs- und Investitionssicherheit für Neubau und Modernisierung zu schaffen.

Zur Begründung seiner Initiative führt der Bundesrat an, dass die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme maßgeblich zum Ressourcen- und Klimaschutz beiträgt. Im Vergleich zu alternativen Klimaschutzmaßnahmen biete die KWK erhebliche CO2-Einsparpotentiale zu geringen volkswirtschaftlichen Kosten.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 08.05.2015

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Top 67Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Foto: Aktenordner

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Leistungskürzungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern

Bayern setzt sich für Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern ein. Die Bundesratsinitiative des Freistaats sieht hierzu eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor. Durch die Änderung wären Leistungskürzungen bei Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsländern und bei Asylbewerbern, bei denen der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, früher und schneller möglich.

Zur Begründung führt Bayern aus, dass aktuell der Zustrom von Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten besonders ausgeprägt ist. Die Voraussetzungen für eine Asylgewährung oder Flüchtlingsschutz lägen jedoch nur in einer vergleichsweise geringen Zahl von Einzelfällen vor. Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Anträge, würden Bundesländer und Kommunen mit erheblichen Kosten belastet, was im Ergebnis zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden gehe.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. Mai 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 08.05.2015

Video

Top 68Änderung des Strafgesetzbuches

Foto: Aktenordner

© panthermedia | Thorsten Kempe

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Schutz für Amtsträger

Das Saarland setzt sich mit einem Gesetzentwurf unter anderem für eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzniveaus für Amtsträgerinnen und Amtsträger von Polizei, Bundeswehr und Justiz ein. Künftig sollen tätliche Angriffe auf die genannten Personen, die während der Ausübung des Dienstes oder in Beziehung auf den Dienst erfolgen, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Zur Begründung seiner Initiative führt das Saarland aus, dass Studien und statistische Erhebungen der jüngeren Vergangenheit eine Zunahme entsprechender Gewaltdelikte belegen. Die bisherige Rechtslage biete den Betroffenen keinen ausreichenden Strafrechtsschutz. Da die gewalttätigen Übergriffe sich nicht nur auf Repräsentanten des Gewaltmonopols des Staates beschränkten, sondern auch Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste im Einsatzgeschehen betreffen würden, seien auch hier entsprechende Verbesserungen erforderlich.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. Mai 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 08.05.2015

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 28Unterstützung für Ländern und Kommunen

Foto: Blick auf einen Flur in einem Flüchtlingsheim

© dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert strukturelle Verbesserungen für kommunale Haushalte

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 8. Mai 2015 einen Regierungsentwurf zur Förderung finanzschwacher Kommunen beraten. In ihrer Stellungnahme fordern sie den Bund auf, die Lage der kommunalen Haushalte strukturell zu verbessern. Hierzu sei die Finanzierung zukunftsorientierter Investitionen durch eine auf Dauer angelegte Stärkung der Finanzausstattung nötig. Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Barrierefreiheit in Schulen sichergestellt werden muss. Er bittet daher zu prüfen, ob die Mittel zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen auch für Sanierungsmaßnahmen in deren Infrastruktur verwendet werden können.

Zudem fordern die Länder vom Bund eine strukturelle finanzielle Beteiligung an den Kosten zur Unterbringung von Asylbewerbern, Geduldeten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Sie wollen auch erreichen, dass der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und die Kosten für Integration und Sprachförderung übernimmt.

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit einer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.

Entlastung für Kommunen bei Aufnahme von Flüchtlingen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll neben der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen auch Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützen. Er sieht hierzu die Einrichtung eines vom Bund mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015 vor, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen finanzschwacher Kommunen gefördert werden. Zudem stellt der Bund 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Außerdem sollen Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Asylbewerbern entlastet werden. Für die Jahre 2015 und 2016 sind hierfür jeweils 500 Millionen Euro veranschlagt.

Stand: 08.05.2015

Top 29Steuerrecht

Foto: Ordner mit Aufschrift Finanzamt, davor Steuerformular und Taschenrechner

© dpa | Oliver Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder fordern weitere Steuervereinfachung

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der zahlreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht. In seiner umfangreichen Stellungnahme fordert er die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sowie der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen und die Pauschalierung der Kosten für häusliche Arbeitszimmer. Diese und weitere Vereinfachungen hatte er bereits im April 2014 (BR-Drs 92/14 (B)) in einer eigenen Initiative formuliert. Der Bundesrat erwartet, dass der Bundestag die darin enthaltenen Vorschläge jetzt aufgreift.

Umsetzung von Länderwünschen im Steuerrecht

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung verschiedener Länderwünsche im Steuerrecht. Zudem soll er weiteren fachlichen Regelungsbedarf in diesem Bereich aufgreifen. Der Entwurf nimmt deshalb zahlreiche Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften vor – unter anderem im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz sowie im Erbschaft-, Schenkung- und Umsatzsteuergesetz. Die Bundesregierung möchte hiermit einer Zusage aus einer Protokollerklärung nachkommen, die sie im Dezember 2014 im Bundesrat abgab.

Stand: 08.05.2015

Video

Top 30Höheres Kindergeld

Foto: Geldscheine und ein Schnuller

© panthermedia | Marén Wischnewski

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Alleinerziehende stärker entlasten

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 8. Mai 2015 die Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergeldes und weiterer familienpolitischer Fördermaßnahmen beraten. In ihrer Stellungnahme fordern sie eine stärkere Entlastung von Alleinerziehenden. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den Freibetrag um 600 auf 1908 Euro anzuheben, ihn nach der Kinderzahl zu staffeln und für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro zu erhöhen. Die Länder vertreten zudem die Auffassung, dass die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags zeitgleich mit der zu erwartenden Erhöhung der Hartz IV Regelsätze zum 1. Januar 2016 erfolgen sollte.

Umsetzung der Vorgaben des Existenzminimum-Berichts

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Kindergeld im laufenden Jahr um vier Euro monatlich erhöhen. Für das kommende Jahr ist eine Erhöhung um zwei Euro pro Monat vorgesehen. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll 2015 um 144 Euro und 2016 um 96 Euro angehoben werden. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben des 10. Existenzminimum-Berichts um.

Stand: 08.05.2015

Video

Top 34Anti-Doping-Gesetz

Im Vordergrund eine Spritze - im Hintergrund ein Ball mit einem Turnschuh

© panthermedia | Reinhard Kungel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder plädieren für einheitliche Dopingliste

Der Bundesrat hat sich am 8. Mai 2015 mit den Plänen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Doping im Sport befasst und hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Er bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie man künftig Sportler bestrafen sollte, die sich im Ausland dopen und dann im Inland an einem Wettbewerb teilnehmen. Die Länder sind der Ansicht, dass in minder schweren Fällen besonders brisanter Doping-Straftaten die Höchstfreiheitsstrafe von zehn auf fünf Jahre abzusenken ist. Kritisch bewerten sie auch den Umstand, dass Erwerb und Besitz bestimmter Dopingsubstanzen nur für besondere Tätergruppen – zum Beispiel Spitzensportler – strafbar sein soll. Sie fordern eine für alle Dopingdelikte gleichermaßen anwendbare Liste mit verbotenen Stoffen.

Die Stellungnahme geht nun der Bundesregierung zu. Diese leitet sie mit ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter.

Neue Strafvorschriften zur Bekämpfung von Doping im Sport

Die Bundesregierung möchte ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz schaffen. Der Entwurf bündelt die bisher in verschiedenen Gesetzen – unter anderem im Arzneimittelgesetz – enthaltenen Vorschriften und begründet neue Straftatbestände. Nach den Plänen der Bundesregierung soll zum Beispiel der Handel mit Dopingmitteln sowie Erwerb oder Besitz entsprechender Substanzen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Gleiches soll für Selbstdoping gelten, wenn der Sportler beabsichtigt, sich Vorteile in Wettbewerben zu verschaffen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren soll zum Beispiel bestraft werden, wer durch Doping die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet.

Stand: 08.05.2015

Video

Top 36aFracking-Technologie

Foto: Fracking-Anlage

© panthermedia | Steve Oehlenschlager

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder wollen Frackingregeln weiter verschärfen

Der Bundesrat setzt sich für weitere Verschärfungen beim Fracking ein. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht er sich dafür aus, das wasserrechtliche Verbot des Frackings in bestimmten Gebieten unabhängig von der Tiefe des Einsatzes zu verankern. Zudem sollen entsprechende Vorhaben ergänzend zu den im Wasserrecht vorgesehenen Regelungen auch im Bergrecht verboten werden. Frackingmaßnahmen in Vorranggebieten für die Trinkwassergewinnung und Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen müssten bundesrechtlich ausgeschlossen werden.

Fracking-Pläne der Bundesregierung

Die Pläne der Bundesregierung zum Fracking ergeben sich aus zwei Gesetzentwürfen und einer Verordnung. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf zur Regelung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften (BR-Drucksache 143/15), einen Entwurf zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung (BR-Drucksache 142/15) und eine - in einer späteren Bundesratssitzung zu beratende - Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (BR-Drucksache 144/15).

Wissenschaftliche Begleitung

Der Gesetzentwurf in Drucksache 143/15 dient vor allem dem Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung. Er sieht vor, dass das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – sogenannte unkonventionelle Lagerstätten – zunächst lediglich zu Erprobungs- und Forschungszwecken zulässig sein soll. Eine unabhängige Expertenkommission soll diese Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und auswerten sowie ab Mitte 2018 jährliche Erfahrungsberichte erstellen. Stuft die Expertenkommission den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation als grundsätzlich unbedenklich ein, kann die zuständige Behörde im Einzelfall auch Erlaubnisse für kommerzielles Fracking erteilen.

In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist Fracking grundsätzlich verboten. Absolute Verbote bestehen zum Beispiel auch für Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie Einzugsgebiete von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen. Erlaubt bleibt das seit Jahrzehnten in Deutschland eingesetzte konventionelle Fracking in sehr tiefen Gesteinsschichten. In jedem Fall soll jedoch nur Frack-Flüssigkeit verwendet werden dürfen, die nicht oder nur schwach wassergefährdend ist.

Stand: 08.05.2015

Video

Top 40Reform des Wohngeldrechts

Foto: Antrag auf Wohngeld

© panthermedia | Birgit Reitz-Hofmann

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern kontinuierliche Anpassung des Wohngelds

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Wohngelds für Geringverdiener beraten und hierzu Stellung genommen. Er hält eine kontinuierliche Anpassung des Wohngelds an die Preis- und Einkommensentwicklung für unverzichtbar. Daher seien die Höchstbeträge für Miete, die Mietstufen und die Höhe des Wohngeldes alle vier Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.

Bundesregierung will Wohngeld deutlich erhöhen

Der Gesetzentwurf erhöht das Wohngeld für Geringverdiener ab 2016. Die Sozialleistung wird an die Entwicklung der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten angepasst. Die tatsächliche Höhe der Leistung richtet sich im Einzelfall nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miethöhe. Bisher liegen die Ausgaben für das Wohngeld bei 845 Millionen Euro jährlich, die ab dem nächsten Jahr auf 1,43 Milliarden Euro steigen sollen. Von der Reform profitieren insgesamt 870.000 Haushalte.

Stand: 08.05.2015

Rechtsverordnungen

Top 59Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Foto: Tabletten neben einer Hanfpflanze

© panthermedia | Jan Mika

  1. Beschluss

Beschluss

Länder wollen Schmerzpatienten Zugang zu Cannabis erleichtern

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2015 einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung bittet er die Bundesregierung, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, um Schmerz- und Palliativpatienten den Zugang zu Cannabis-Extrakt und Cannabis-Blüten als verschreibungsfähige Betäubungsmittel zu ermöglichen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Gleiches gilt für die Verordnung, die von der Bundesregierung noch in Kraft gesetzt werden muss.

Vorlage soll Missbrauch synthetischer Stoffe eindämmen

Mit der Verordnung will die Bundesregierung den Missbrauch synthetischer Cannabis-ähnlicher Stoffe eindämmen. So genannte Cannabinoide dürfen künftig nur zu Forschungszwecken verwendet, nicht aber als Arzneimittel auf Rezept verschrieben werden.

Stand: 08.05.2015

Top 60Verordnung über erhöhtes Beförderungsentgelt

Foto: Fahrkartenkontrolle

© dpa | Roland Holschneider

  1. Beschluss

Beschluss

Schwarzfahren soll teurer werden

Schwarzfahren kostet künftig 60 statt 40 Euro. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2015 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das „erhöhte Beförderungsentgelt“ für Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Personennahverkehr anhebt. Die Länder hatten die Anpassung im November letzten Jahres gefordert, um auf die allgemeine Preissteigerung in den 12 Jahren seit der letzten Erhöhung zu reagieren.

Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie soll im zweiten Monat nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Stand: 08.05.2015

Glossary

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