Hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen
Die Länder haben in ihrer Sitzung am 10. Juli 2015 zum Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes umfangreich Stellung genommen. Sie vertreten die Auffassung, dass das Gesetz – anders als bisher vorgesehen – der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Grund sei eine bei der Ausführung zu erwartende Belastung der Länderhaushalte – insbesondere bei der Beteiligung der Länder am geplanten Strukturfonds. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Laufzeit des Fonds auf fünf Jahre (2016-2020) zu begrenzen.
Zudem regt er an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zusätzliche finanzielle Entlastungen der Krankenhäuser zu prüfen. Der Bundesrat setzt sich auch für eine Sonderregelung zur Investitionsförderung für Krankenhäuser in den neuen Ländern ein. Die bisherigen Vorschläge zur Inanspruchnahme der Mittel aus dem Strukturfonds führten zu einem unsachgerechten Aufwuchs der Mittel für die Krankenhausfinanzierung.
Die Länder betonen, dass die Krankenhäuser zusätzliches Pflegepersonal benötigen, um die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen. Sie dürften nicht darauf angewiesen sein, zusätzliche Patienten zu behandeln, um die steigenden Kosten für den bestehenden Personalstamm zu finanzieren.
Neue Rahmenbedingungen für Krankenhäuser
Der Gesetzentwurf soll für die Zukunft eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen. Hierzu entwickelt er die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser weiter.
Der Entwurf stärkt die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung, indem er zum Beispiel die Krankenhausvergütung künftig auch mit Qualitätsaspekten verknüpft. Zur Verbesserung der Patientenversorgung richtet er ein Pflegestellen-Förderprogramm ein.
Zudem enthält der Entwurf zahlreiche Vorschläge zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung, unter anderem durch einen neuen Strukturfonds.
Stand: 10.07.2015