Top 53Seitenwechsel in die Privatwirtschaft

Foto: Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt

© dpa | Rainer Jensen

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Karenzzeit für Regierungsmitglieder

Der Bundesrat billigte am 10. Juli 2015 ein Gesetz, das für Regierungsmitglieder beim Seitenwechsel in die Privatwirtschaft eine Karenzzeit festlegt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Jobwechsel kann in problematischen Fällen untersagt werden

Das Gesetz legt eine Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung fest, die innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Wer dies beabsichtigt, ist zu einer schriftlichen Mitteilung gegenüber der Bundesregierung verpflichtet. Die Anzeige soll mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Sieht die Regierung problematische Überschneidungen mit den bisherigen Aufgaben, kann sie den Jobwechsel untersagen – in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr. In Ausnahmefällen ist eine Frist von bis zu 18 Monaten vorgesehen. Die Vorgaben gelten für amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie für Parlamentarische Staatssekretäre. Die Bundesregierung entscheidet auf Empfehlung eines beratenden Gremiums, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen.

Stand: 10.07.2015

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