Top 57Änderung des Gentechnikgesetzes

Foto: Eine Tomate und eine Spritze

© panthermedia | Jürgen Schelkle

  1. Beschluss
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Beschluss

Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen

Rheinland-Pfalz legt gemeinsam mit fünf weiteren Ländern einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vor. Die Länder schlagen hierin einen Regelungsrahmen vor, um die seit Inkrafttreten der sogenannten Opt-Out-Richtlinie eröffnete Möglichkeit zur Anbaubeschränkung oder -untersagung für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland nutzen zu können. Ziel ist es, ein zentrales und einheitliches Verfahren zu etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen bzw. Verbote zu erreichen.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Juli 2015 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.

Stand: 10.07.2015

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