Top 59Angemessene Schulbildung für Menschen mit Behinderungen

Foto: Hinweisschild mit der Aufschrift Sonderschule (durchgestrichen); Inklusion

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  1. Beschluss

Beschluss

Integrationshilfen im Sinne einer inklusiven Beschulung weiterentwickeln

Nordrhein-Westfalen setzt sich für die wirksame Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen ein. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung bitten, im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes die derzeitigen Hilfen zur angemessenen Schulbildung weiterzuentwickeln.

Das Land möchte durch seine Initiative den Einsatz von Integrationshelfern bedarfsgerecht, flexibler und rechtssicher gestalten. Mit dem sogenannten Poolen sollen die Leistungen von Integrationshelfern zukünftig gebündelt werden können. Dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Integrationshelfer mehr als eine Schülerin oder einen Schüler mit Behinderung während des Schulbesuchs begleiten und unterstützen kann.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Juli 2015 vorgestellt und in die Ausschüssen überwiesen.

Stand: 10.07.2015

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