BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 935. Sitzung am 10.07.2015

Kindergeld, Bleiberecht, Präventionsgesetz

Kindergeld, Bleiberecht, Präventionsgesetz

17 Bundestagsbeschlüsse billigte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Er gab grünes Licht für die Kindergelderhöhung, steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende und den Abbau der kalten Progression; außerdem das Präventionsgesetz, Maßnahmen zur besseren ärztlichen Versorgung auf dem Land und geänderte Haftungsbedingungen für Hebammen.

Die Länder billigten auch Änderungen im Bleiberecht, die Rücknahmepflicht für Elektroschrott, das IT-Sicherheitsgesetz, Maßnahmen zum Bürokratieabbau und Karenzzeiten für Politiker beim Wechsel in die Wirtschaft.

Alle Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Danach können sie im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Ländervorschläge zur Elektromobilität

In eigenen Initiativen formulierte der Bundesrat Vorschläge zur weiteren Förderung der Elektromobilität, Aufhebung früherer Strafurteile wegen Homosexualität, ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung und Änderungen beim europäischen Patentschutz für biotechnologische Erfindungen.

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zum Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten, Einschränkungen des Streikrechts, Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen und Förderung der schulischen Inklusion sowie Forschung und Entwicklung im Mittelstand. Nach der Sommerpause befassen sich die Fachausschüsse mit den Vorlagen.

Krankenhausreform und EU-Flüchtlingspolitik

Zu zahlreichen Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett nahm der Bundesrat Stellung. Er fordert die Öffnung der Ehe für alle, Verbesserungen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die Länder berieten auch über die geplante Krankenhaus-Strukturreform und die elektronische Gesundheitskarte.

Auch zu wichtigen EU-Vorlagen in den Bereichen Flüchtlingspolitik, Datenschutz, digitale Binnenmarkt-Strategie, Gentechnik und Öko-Kennzeichnung beschloss der Bundesrat umfangreiche, teils kritische Stellungnahmen.

Lockerung des Paternoster-Verbots

Die Länder stimmten einem knappen Dutzend Verordnungen der Bundesregierung zu, die unter anderem finanzielle Entlastungen für die Kommunen beim Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Ermächtigung zu Sonderrechten für Elektrofahrzeuge enthalten. Auch die Lockerung des Paternosterverbots, Ausnahmen bei der landwirtschaftlichen Nutzung von Brachland, Vorschriften zur Nachtbeleuchtung von Windkraftanlagen und neue Muster für die Melderegisterauskunft erhielten die erbetene Zustimmung. Sie können nun - teils mit Änderungen - in Kraft treten.

Erbschaftsteuerreform im Herbst

In der nächsten Sitzung am 25. September 2015 befasst sich der Bundesrat unter anderem mit den Koalitionsplänen zur Erbschaftsteuerreform.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Entlastung für Steuerzahler und Familien

Foto: Geldscheine und ein Schnuller

© panthermedia | Marén Wischnewski

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder stimmen Erhöhung des Kindergeldes zu

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2015 der Erhöhung des Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann wie vorgesehen in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat den Abbau der kalten Progression. Er macht jedoch zugleich darauf aufmerksam, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar ist. Der Verzicht auf Steuereinnahmen erschwere die notwendige Konsolidierung der Länder- und Kommunalhaushalte.

Die Länder betonen, dass der Abbau der kalten Progression eine solide Finanzierung durch eine entsprechende Kompensation für Länder und Kommunen durch den Bund voraussetzt.

Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass sich aus der Kindergelderhöhung im Jahr 2015 Steuerausfälle in Höhe von 820 und ab dem Jahr 2016 von 420 Millionen Euro pro Jahr ergeben. Hiervon entfielen auf die Länder jeweils 57,5 Prozent. Aus den Regelungen des Grundgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes würden sich im Jahr 2015 Ausgleichsansprüche der Länder von 258 und ab dem Jahr 2016 von 387 Millionen Euro ergeben, die im Gesetz jedoch nicht berücksichtigt sind.

Entlastung für Familien und Alleinerziehende

Das Gesetz entlastet Steuerzahler und Familien, die mit mehr Geld in diesem und im nächsten Jahr rechnen können. Es erhöht den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zudem kommt es zu einer leichten Verschiebung des gesamten Einkommensteuertarifs, um die kalte Progression einzudämmen. Die Maßnahme vermeidet heimliche Steuererhöhungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich.

Die Kosten des Gesamtpakets – in dem auch die Erhöhung des Kindergeldes um vier Euro in 2015 und nochmals zwei Euro im Jahr 2016 enthalten ist – belaufen sich auf rund 5 Milliarden Euro.

Stand: 10.07.2015

Video

Top 2Präventionsgesetz

Foto: Obst und Gemüse in Papiertüte

© panthermedia | viperagp

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Präventionsgesetz

Das Präventionsgesetz nahm am 10. Juli 2015 die letzte parlamentarische Hürde. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages, das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Ausfertigung vorgelegt werden. Es tritt in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Gesundheitsförderung und Prävention stärken

Das Gesetz soll die Bürger bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung unterstützen. Ziel ist es, unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Zudem entwickelt das Gesetz die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiter, fördert das Impfwesen und verbessert das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.

Stand: 10.07.2015

Top 3Versorgungsstärkungsgesetz

Foto: Krankenschwester misst den Blutdruck bei einem Patienten

© panthermedia | Tobias Ott

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz kann Bundespräsident Joachim Gauck zur Ausfertigung zugeleitet werden. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am 10. Juli 2015. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung bedauern die Länder, dass die Vorschläge des Bundesrates zur Mitwirkung der Länder im Innovationsausschuss und vor der Entscheidung über konkrete Förderanträge nicht berücksichtigt wurden. Die im Gesetz vorgesehene Rückführung nicht ausgegebener Haushaltsmittel des Innovationsfonds an den Gesundheitsfonds und die Krankenkassen halten sie für nicht zielführend. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder bei der geplanten Förderung von neuen Versorgungskonzepten über den Innovationsausschuss zeitnah zu regeln. Zudem sei die Übertragbarkeit unverbrauchter Haushaltsmittel des Innovationsfonds gesetzlich auszugestalten.

Medizinische Betreuung auf dem Land verbessern

Das Gesetz stärkt die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die medizinische Betreuung in strukturschwachen Regionen. Die neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen die Situation in unterversorgten ländlichen Gebieten gezielt verbessern und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren reduzieren. Um die hausärztliche Versorgung zu verbessern, wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Hinzu kommen 1.000 Weiterbildungsstellen bei Fachärzten. Auch bei der ärztlichen Vergütung soll der Versorgungsaspekt künftig eine stärkere Rolle spielen. Von den kassenärztlichen Vereinigungen einzurichtende Terminservicestellen sollen sicherstellen, dass Versicherte künftig innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten.

Stand: 10.07.2015

Top 4IT-Sicherheitsgesetz

Foto: Tastatur mit einem Schloss

© panthermedia | Andriy Popov

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen IT-Sicherheitsgesetz

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme am 10. Juli 2015 gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt in großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das Gesetz soll zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme führen. Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, verpflichtet es insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen - wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens - ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind Sicherheitsvorfälle künftig zu melden. Zudem werden Hard- und Software-Hersteller zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Sicherheitslücken verpflichtet. Das Gesetz verbessert auch den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet.

Stand: 10.07.2015

Top 52Neue Regeln zum Aufenthaltsrecht

Foto: Straßenschild

© panthermedia | Nashorn

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder billigen neues Bleiberecht, fordern aber weitere Verbesserungen

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2015 das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung gebilligt. In einer begleitenden Entschließung kritisiert er jedoch, dass der Bundestag einigen Forderungen des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom Februar nicht nachgekommen ist. So fehle im Gesetz ein Aufenthaltsrecht für jugendliche oder heranwachsende Geduldete, die in Deutschland eine Ausbildungsstelle gefunden haben.

Zudem halten die Länder die Abschaffung des Sprachnachweises vor Einreise beim Ehegattennachzug für erforderlich. Es sei aus integrationspolitischer Sicht sinnvoll, die deutsche Sprache dort zu erlernen, wo sie im Alltagsleben verwendet wird. Auch die Angebote für den Erwerb von Sprachkenntnissen seien weiter auszubauen und die Integrationskurse für weitere Personengruppen zu öffnen.

Zur der Aufenthaltsbeendigung seien nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu nehmen, sondern das Instrument der freiwilligen Ausreise sowie die Ausreiseförderung und -beratung zu stärken. Die Anordnung von Abschiebungshaft müsse bereits nach europäischem Recht letztes Mittel sein, betont der Bundesrat.

Das Gesetz wird nun Bundespräsident Joachim Gauck zur Ausfertigung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Belohnungen für besondere Integrationsleistungen - Verschärfungen im Ausweisungs- und Abschiebungsrecht

Der Bundestagsbeschluss reformiert das Bleibe-, Ausweisungs- und Abschiebungsrecht. Es stärkt die Rechtsstellung derjenigen, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben oder schutzbedürftig sind und schafft hierzu einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Andererseits ist das Gesetz auch darauf ausgerichtet, verstärkt den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik zusteht, wieder zu beenden und deren vollziehbare Ausreisepflicht – gegebenenfalls auch zwangsweise – durchzusetzen.

Stand: 10.07.2015

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Top 53Seitenwechsel in die Privatwirtschaft

Foto: Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt

© dpa | Rainer Jensen

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Karenzzeit für Regierungsmitglieder

Der Bundesrat billigte am 10. Juli 2015 ein Gesetz, das für Regierungsmitglieder beim Seitenwechsel in die Privatwirtschaft eine Karenzzeit festlegt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Jobwechsel kann in problematischen Fällen untersagt werden

Das Gesetz legt eine Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung fest, die innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Wer dies beabsichtigt, ist zu einer schriftlichen Mitteilung gegenüber der Bundesregierung verpflichtet. Die Anzeige soll mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Sieht die Regierung problematische Überschneidungen mit den bisherigen Aufgaben, kann sie den Jobwechsel untersagen – in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr. In Ausnahmefällen ist eine Frist von bis zu 18 Monaten vorgesehen. Die Vorgaben gelten für amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie für Parlamentarische Staatssekretäre. Die Bundesregierung entscheidet auf Empfehlung eines beratenden Gremiums, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen.

Stand: 10.07.2015

Landesinitiativen

Top 12Änderung des Tierschutzgesetzes

Foto: Pelzmäntel

© panthermedia | Mythja Photography

  1. Beschluss

Beschluss

Länder möchten Pelztierhaltung langfristig verbieten

Der Bundesrat setzt sich für einen verbesserten Tierschutz ein. Mit seinem am 10. Juli 2015 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die Pelztierhaltung langfristig verbieten und so das Leiden der Tiere verhindern. Zur Begründung seiner Initiative führt der Bundesrat aus, dass das Töten von Tieren mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar ist, wenn es höherrangigen Interessen dient, erforderlich und verhältnismäßig ist. Dies sei bei Pelztieren, die nur aufgrund der Pelzgewinnung getötet würden, aber nicht der Fall.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 10.07.2015

Top 13Verbraucherschutz

Foto: Parkplatz für Reisebusse

© panthermedia | Mechthild Bach

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Unseriöse Verkaufsveranstaltungen bekämpfen

Bayern setzt sich für eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten Kaffeefahrten ein. Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs ist es, unseriöse Verkaufsveranstaltungen besser bekämpfen zu können. Das Land schlägt vor, die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten auch auf die Beförderung der Teilnehmer auszudehnen. Zudem seien neue Vertriebsverbote für bestimmte Produkte einzuführen und die Bußgelder für Verstöße gegen diese Verbote deutlich anzuheben.

Zur Begründung führt Bayern aus, dass unseriöse Kaffeefahrten – von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind – weiterhin einen verbraucherpolitischen Missstand darstellen. Die Teilnehmer würden noch immer häufig mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Der Umsatz der Branche betrage nach Medienrecherchen rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Juli 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 10.07.2015

Video

Top 14Streikrecht

Foto: Warnschild

© panthermedia | U Pixel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern will Auswirkungen von Streiks auf Allgemeinheit verringern

Bayern setzt sich dafür ein, das Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge mit besonderen Spielregeln auszugestalten. Da die Bevölkerung auf Leistungen dieser Bereiche elementar angewiesen sei, träfen Streiks hier nicht nur den Arbeitgeber, sondern vor allem die Allgemeinheit. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung auffordern, das Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge so zu regeln, dass die Versorgung der Bevölkerung nicht gefährdet wird. Ziel müsse es sein, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit zu wahren und gleichzeitig unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Allgemeinheit zu vermeiden. Bayern schlägt hierzu ein obligatorisches Schlichtungsverfahren, eine Ankündigungsfrist für Streiks von vier Tagen und die Verpflichtung der Tarifparteien zum Abschluss einer Vereinbarung zur Mindestversorgung der Bevölkerung vor.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Juli vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 10.07.2015

Video

Top 17Aufhebung von Strafurteilen

Foto: Mann vor einem vergitterten Fenster

© dpa | Daniel Naupold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rehabilitierung und Entschädigung homosexueller Menschen

Der Bundesrat setzt sich für die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen ein, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen strafrechtlich verurteilt wurden. Mit einer am 10. Juli 2015 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten nach den jeweiligen Strafgesetzbüchern Verurteilten vorsieht.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass die in Deutschland bisher getroffenen Maßnahmen den Anforderungen an eine angemessene Rehabilitation nicht genügen. Es bedürfe einer gesetzlichen Regelung zur Rehabilitierung und Entschädigung. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass er die Bundesregierung bereits im Oktober 2012 mit einer Entschließung (BR- Drucksache 241/12 (Beschluss)) aufforderte, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung vorzuschlagen. Da dies bislang nicht geschehen ist, konkretisiert er nunmehr seine Forderung.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 10.07.2015

Video

Top 57Änderung des Gentechnikgesetzes

Foto: Eine Tomate und eine Spritze

© panthermedia | Jürgen Schelkle

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen

Rheinland-Pfalz legt gemeinsam mit fünf weiteren Ländern einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vor. Die Länder schlagen hierin einen Regelungsrahmen vor, um die seit Inkrafttreten der sogenannten Opt-Out-Richtlinie eröffnete Möglichkeit zur Anbaubeschränkung oder -untersagung für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland nutzen zu können. Ziel ist es, ein zentrales und einheitliches Verfahren zu etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen bzw. Verbote zu erreichen.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Juli 2015 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.

Stand: 10.07.2015

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Top 58aFörderung der Elektromobilität I

Foto: Verkehrsschild

Förderung der Elektromobilität

© PantherMedia | Anna Leopolder

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder wollen steuerliche Anreize für Elektroautos

Der Bundesrat möchte Elektrofahrzeuge steuerlich fördern und hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Um die aktuell noch niedrigen Zulassungszahlen von Elektroautos zu erhöhen, bedürfe es weiterer steuerlicher Anreize. Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem eine Sonderabschreibung für neue Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich vor. Dies soll Unternehmen anreizen, entsprechende Investitionen zu tätigen.

Mit einer zusätzlichen Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie eine deutlich stärkere Nutzung von Elektro-Zweirädern auch in der betrieblichen Mobilität zu erreichen ist.
Gesetzentwurf und Entschließung werden nunmehr der Bundesregierung übersandt. Diese leitet den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiter. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 10.07.2015

Video

Top 58bFörderung der Elektromobilität II

Foto: Elektrofahreug

© PantherMedia | Jordan Tan

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern Prüfung von Umweltprämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Der Bundesrat möchte für eine weitere Verbreitung von Elektrofahrzeugen sorgen. Mit einer am 10. Juli 2015 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, eine einheitliche Umweltprämie zu prüfen, bei der Privatpersonen beim Kauf von reinen Elektrofahrzeugen einen Zuschuss von 5000 Euro erhalten. Bei Anschaffung verbrauchsarmer Plug-In-Hybridfahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 Gramm pro Kilometer oder 40 Kilometern elektrischer Mindestreichweite soll eine Prämienzahlung in Höhe von 2500 Euro erfolgen. Die Prämie soll in zwei Stufen umgesetzt werden: zum 1. Januar 2017, falls die Zulassungszahlen weniger als fünf Prozent der Neuzulassungen betragen, sowie zum 1. Januar 2018 – wenn eine Größenordnung von mindestens fünf Prozent der Neuzulassungen noch immer nicht erreicht ist.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, die Anstrengungen zur Etablierung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur zügig und in massivem Umfang zu erhöhen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt.

Stand: 10.07.2015

Top 59Angemessene Schulbildung für Menschen mit Behinderungen

Foto: Hinweisschild mit der Aufschrift Sonderschule (durchgestrichen); Inklusion

© panthermedia | mariok

  1. Beschluss

Beschluss

Integrationshilfen im Sinne einer inklusiven Beschulung weiterentwickeln

Nordrhein-Westfalen setzt sich für die wirksame Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen ein. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung bitten, im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes die derzeitigen Hilfen zur angemessenen Schulbildung weiterzuentwickeln.

Das Land möchte durch seine Initiative den Einsatz von Integrationshelfern bedarfsgerecht, flexibler und rechtssicher gestalten. Mit dem sogenannten Poolen sollen die Leistungen von Integrationshelfern zukünftig gebündelt werden können. Dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Integrationshelfer mehr als eine Schülerin oder einen Schüler mit Behinderung während des Schulbesuchs begleiten und unterstützen kann.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Juli 2015 vorgestellt und in die Ausschüssen überwiesen.

Stand: 10.07.2015

Top 60Forschung und Entwicklung

Foto: Reagensglas

© panthermedia | Jörg Horstmann

  1. Beschluss

Beschluss

Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Hessen will Forschung und Entwicklung im Mittelstand besser fördern. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Forschungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen vorzulegen. Zur Begründung weist Hessen darauf hin, dass gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erheblicher Nachholbedarf in der Forschung besteht. Dieser finanzielle Kraftaufwand, sei von KMU weit schwieriger zu bewältigen als von großen Unternehmen. Hessen hält es daher für erforderlich, zusätzlich zur bisherigen direkten Projektförderung eine nicht an konkrete Projekte gebundene und technologieoffene Forschungsprämie für KMU einzuführen.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 10. Juli 2015 vorgestellt und in die Ausschüssen überwiesen.

Stand: 10.07.2015

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 20Krankenhausstrukturgesetz

Foto: Blick auf einen Krankenhausflur

© panthermedia | spotmatikphoto

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 10. Juli 2015 zum Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes umfangreich Stellung genommen. Sie vertreten die Auffassung, dass das Gesetz – anders als bisher vorgesehen – der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Grund sei eine bei der Ausführung zu erwartende Belastung der Länderhaushalte – insbesondere bei der Beteiligung der Länder am geplanten Strukturfonds. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Laufzeit des Fonds auf fünf Jahre (2016-2020) zu begrenzen.

Zudem regt er an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zusätzliche finanzielle Entlastungen der Krankenhäuser zu prüfen. Der Bundesrat setzt sich auch für eine Sonderregelung zur Investitionsförderung für Krankenhäuser in den neuen Ländern ein. Die bisherigen Vorschläge zur Inanspruchnahme der Mittel aus dem Strukturfonds führten zu einem unsachgerechten Aufwuchs der Mittel für die Krankenhausfinanzierung.

Die Länder betonen, dass die Krankenhäuser zusätzliches Pflegepersonal benötigen, um die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen. Sie dürften nicht darauf angewiesen sein, zusätzliche Patienten zu behandeln, um die steigenden Kosten für den bestehenden Personalstamm zu finanzieren.

Neue Rahmenbedingungen für Krankenhäuser

Der Gesetzentwurf soll für die Zukunft eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen. Hierzu entwickelt er die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser weiter.

Der Entwurf stärkt die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung, indem er zum Beispiel die Krankenhausvergütung künftig auch mit Qualitätsaspekten verknüpft. Zur Verbesserung der Patientenversorgung richtet er ein Pflegestellen-Förderprogramm ein.

Zudem enthält der Entwurf zahlreiche Vorschläge zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung, unter anderem durch einen neuen Strukturfonds.

Stand: 10.07.2015

Video

Top 21Umsetzung von EU-Verbraucherrecht

Foto: Schlichter im Gespräch mit zwei Parteien

© panthermedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss

Beschluss

Umfangreiche Stellungnahme zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Der Bundesrat hat sich am 10. Juli 2015 mit den Plänen der Bundesregierung über alternative Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten befasst und zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen. Die Länder halten es für zwingend geboten, sowohl für die Anerkennung von Verbraucherschlichtungsstellen als auch für die Universalschlichtung eine einheitlich auf Bundesebene angesiedelte Zuständigkeit vorzusehen. Nur dies könne die einheitliche Handhabung der Zulassungsverfahren gewährleisten.

Zudem könne nur eine zentrale Universalschlichtungsstelle des Bundes Fachwissen bündeln und für die notwendige Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen und -verbände werben. Dies seien zentrale Voraussetzungen für ein effektiv funktionierendes und weithin anerkanntes Schlichtungssystem. Zudem kritisiert der Bundesrat, dass die erforderliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitschlichters noch unzureichend ausgestaltet ist.

Umsetzung von europäischem Verbraucherrecht

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Unternehmen sollen Verbraucher über die jeweils zuständige Stelle informieren.

Der Gesetzentwurf legt hierzu unter anderem die Anforderungen zur Anerkennung als Streitbeilegungsstelle fest und enthält Vorschriften zum Anerkennungsverfahren und zu den behördlichen Zuständigkeiten. Zudem regelt er, wie der Zugang zu anerkannten Streitbeilegungsstellen flächendeckend zu sichern ist.

Stand: 10.07.2015

Top 22Kritik an Regierungsplänen zu Lebenspartnerschaftsrecht

Foto: Zwei Männer halten Händchen

© PantherMedia | Andriy Popov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder fordern Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartner

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 10. Juli 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beraten. In ihrer Stellungnahme machen sie deutlich, dass der Entwurf begrüßenswert aber nicht ausreichend ist, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten – wie zum Beispiel dem Adoptionsrecht – ausspart. Die Länder halten die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für geboten, um alle rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden. Sie verweisen daher auf ihre am 12. Juni 2015 gefasste Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren (BR- Drucksache 274/15 (Beschluss)).

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit einer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.

Rechtsanpassungen bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Der Gesetzentwurf hat das Ziel, in einigen Bereichen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts Anpassungen vorzunehmen, um die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe weiter anzugleichen. Er enthält deshalb gleichstellende Regelungen in über 30 Rechtsvorschriften.

Hintergrund ist nach Darstellung der Bundesregierung, dass in diesen Vorschriften derzeit Ehe und Lebenspartnerschaft noch unterschiedlich behandelt werden, ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich wäre. Der Gesetzentwurf führt nicht zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe.

Stand: 10.07.2015

Video

Top 24Atomgesetz

Foto: Atommüllfässer in einem Lagerraum

© panthermedia | Matthias Haas

  1. Beschluss

Beschluss

Änderung des Atomgesetzes: Bundesrat fordert erweiterte Auskunftsrechte

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Er möchte erreichen, dass auch zukünftig die Länder Auskünfte von den Entsorgungspflichtigen und Besitzern abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle einholen können. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Kompetenz des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums verkenne die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder.

Zudem schlägt der Bundesrat vor, Verstöße der Anlagenbetreiber gegen die Befugnisse der Überwachungsbehörden – wie zum Beispiel gegen Auskunfts- oder Betretungsrechte – künftig mit einem Bußgeld zu bewähren.

Umsetzung von europäischem Atomrecht

Der Gesetzentwurf dient der weiteren Umsetzung der Europäischen Richtlinie für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in nationales Recht. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ein hohes Sicherheitsniveau im Bereich der nuklearen Entsorgung zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf ergänzt deshalb das Atomgesetz.

Die Bundesregierung schlägt unter anderem Regeln für ein nationales Entsorgungsprogramm vor. Zudem verpflichtet der Entwurf die Betreiber von Anlagen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen einzuführen.

Stand: 10.07.2015

Rechtsverordnungen

Top 39Betriebssicherheit

Foto: Paternoster

© panthermedia | blueximages

  1. Beschluss

Beschluss

Paternosterverbot entschärft

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2015 einer Änderung der Betriebssicherheitsverordnung zugestimmt, die das "Paternoster-Verbot" entschärft. Der Beschluss geht nun zur Veröffentlichung an die Bundesregierung, er soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Nach der am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung durften Paternoster nur noch von Beschäftigten benutzt werden, die vom Arbeitgeber eine Einweisung erhalten haben. Damit war die Benutzung der Aufzüge in öffentlichen Gebäuden für viele Bürgerinnen und Bürger verboten. Diese Nutzungseinschränkung ist in der Öffentlichkeit auf erhebliche Kritik gestoßen. Um die Nutzung der Fahrstühle künftig auch anderen Personen wieder zu ermöglichen, sind die Betreiber nunmehr verpflichtet, durch zusätzliche Maßnahmen Gefährdungen bei der Benutzung zu vermeiden. Hierzu gehört zum Beispiel die Aufklärung der Nutzer über mögliche Gefahren und sicherheitsgerechtes Verhalten.

Stand: 10.07.2015

Top 46aFörderung der Elektromobilität III

Foto: Parkplatz für E-Mobile

© dpa | Robert B. Fishman

  1. Beschluss

Beschluss

Länder stimmen der Einführung von E-Kennzeichen zu

Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 10. Juli 2015 einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für Elektrofahrzeuge zu. Der Beschluss wird nun der Bundesregierung zur Veröffentlichung übersandt. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Sonderrechte für Elektrofahrzeuge einzuführen, die besonders schadstoffarm sind.

So können Gemeinden künftig Elektromobilen erlauben, die Busspur zu benutzen. Sie dürfen Parkplätze mit Ladesäulen reservieren, Elektromobile von der Parkgebühr befreien und Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen zulassen. Voraussetzung für die Sonderrechte ist, dass die Fahrzeuge mit einem „E“ auf dem Kennzeichen ausgestattet sind. Ausländische E-Mobile können eine entsprechende Plakette erwerben.

Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung das vor einiger Zeit beschlossene Gesetz zur Förderung der Elektromobilität um.

Stand: 10.07.2015

Sonstige Vorlagen

Top 63Neuer Name für Bundesratsausschuss

Foto: Arbeiter beim Montieren von Metallträgern

© panthermedia | Dwight Smith

  1. Beschluss

Beschluss

Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik

Auf Vorschlag seines Ständigen Beirats hat der Bundesrat am 10. Juli 2015 beschlossen, den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik in Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik umzubenennen.

Hintergrund des Beschlusses ist der Umstand, dass in den 16 ständigen Ausschüssen des Bundesrates der Aufgabenbereich Integration bisher nicht namentlich verankert ist. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund hat in den letzten Jahren jedoch einen großen Bedeutungszuwachs erfahren und wird künftig eine immer größere Rolle spielen. Dies spiegelt sich unter anderem in der Einrichtung einer Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister und im Nationalen Aktionsplan Integration wieder. Die Umbenennung soll dieser Entwicklung Rechnung tragen.

Stand: 10.07.2015

Glossary

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