Konzentration von Asylverfahren nach Herkunftsländern
Brandenburg setzt sich für eine Entlastung der Richterinnen und Richter bei gerichtlichen Asylstreitigkeiten ein. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land vor, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, bei den Verwaltungsgerichten eine Konzentration nach Herkunftsländern vorzunehmen. Die in den Verfahren erforderliche Einarbeitung der Richterinnen und Richter in die allgemeine, politische und kulturelle Situation der jeweiligen Herkunftsländer bedeute insbesondere für kleinere Verwaltungsgerichte eine erhebliche Belastung. Diese könne durch Konzentration der Verfahren nach Herkunftsländern deutlich reduziert werden, was auch zu personellen Entlastungseffekten führen würde.
Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 25. September 2015 zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Stand: 25.09.2015