Gerechtere Verteilung minderjähriger Flüchtlinge
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Versorgung und Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge beraten. In ihrer umfangreichen Stellungnahme fordern sie die Bundesregierung auf, Länder und Kommunen bei der Betreuung und Versorgung unbegleiteter Minderjährige finanziell zu unterstützen. Die humanitäre Hilfe sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - gerade angesichts des sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen. Der Bundesrat will neben der bundesweiten Verteilung auch das Verfahren zur landesinternen Verteilung konkretisieren lassen. Dies soll eine lastengerechte Verteilung innerhalb der Länder ermöglichen. Er will zudem dafür Sorge tragen, dass die Flexibilität zur Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge im Land nicht eingeschränkt wird.
Die Stellungnahme wird nun in die bereits laufenden Beratungen des Bundestages eingebracht.
Bundesweite Aufnahmepflicht der Länder
Der Gesetzentwurf soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche einführen. Nach geltendem Recht ist bisher das Jugendamt zur Aufnahme verpflichtet, in dessen Bereich das unbegleitete ausländische Kind einreist. Für die sogenannte Inobhutnahme sind also vorrangig die Jugendämter zuständig, die an bestimmten Einreiseknotenpunkten liegen.
Nach Darstellung der Bundesregierung sind einige kommunale Gebietskörperschaften aufgrund der kontinuierlichen Zunahme der Flüchtlingszahlen sehr stark belastet. Mancherorts seien die Kapazitätsgrenzen bereits so weit überschritten, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung nicht mehr möglich ist. Die landes- und bundesweite Aufnahmepflicht soll deshalb eine entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherstellen.
Stand: 25.09.2015