Top 67Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Foto: Hinweisschild zur Kfz-Zulassungsstelle

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Rote Kennzeichen für Kfz-Händler

Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass Autohändler ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen. In der Vergangenheit hatten bundesweit mehrere Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft. Die Händler waren teils gezwungen, die Autos auf Anhängertransporter zu verladen.

Das Land möchte nun in die Zulassungsverordnung einen neuen Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, aufnehmen lassen. Baden-Württemberg erhofft sich dadurch Erleichterungen bei den betrieblichen Abläufen, Entlastung der Branche von bürokratischem und finanziellem Aufwand und größere Flexibilität bei der Auslieferung von Kundenbestellungen.

Der Verordnungsentwurf wurde am 25. September 2015 im Plenum vorgestellt und zu weiteren Beratungen in die Fachausschüsse überwiesen.

Stand: 25.09.2015

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