BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 936. Sitzung am 25.09.2015

Flüchtlingshilfe, Ehe für alle, Pflegereform, Gentechnik

Flüchtlingshilfe, Ehe für alle, Pflegereform, Gentechnik

Debatten zur gleichgeschlechtlichen Ehe, zur Gentechnik, zur Reform der Erbschaftsteuer, zur Verteilung minderjähriger Flüchtlinge und zur Pflegereform bildeten die Schwerpunkte der ersten Plenarsitzung nach der parlamentarischen Sommerpause.

Ohne größere Aussprache billigten die Länder Bundestagsbeschlüsse zur Wohngelderhöhung, zur Lebensmittelkennzeichnung und zur besseren Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, die in Folge des NSU-Skandals verabredet worden war. Die Gesetze können nun wie geplant verkündet werden und in Kraft treten.

Bundesratsinitiativen zur Öffnung der Ehe, Gentechnik, Tierschutz

Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen zur Öffnung der Ehe für alle, zum Ausstieg aus dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, zur besseren Patientensicherheit und zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken bei "Kaffeefahrten"; außerdem fordert er ein Verbot der massenhaften Tötung männlicher Küken. Mit den Bundesratsinitiativen wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen beschäftigen.
Neu vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse verwiesen wurden Vorschläge zur raschen Unterbringung von Flüchtlingen und zur Konzentration von gerichtlichen Asylverfahren, zur Vermarktung von Ökostrom, zum Breitbandförderprogramm des Bundes und zu roten Kfz-Kennzeichen für Autohändler.

Reform der Erbschaftsteuer, Entlastung für Kommunen

Fast dreißig Gesetzentwürfe der Bundesregierung berieten die Länder in ihrer Plenarsitzung, darunter den geplanten Bundeshaushalt für das nächste Jahr, Pläne zur gerechteren Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie zur finanziellen Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden; zur Reform der Erbschaftsteuer für Unternehmen und zur länderübergreifenden Verfolgung von Steuersündern.

Ausführlich Stellung nahm der Bundesrat auch zur umfassenden Pflegereform mit Leistungsverbesserungen für Demenzkranke sowie zu Regierungsentwürfen für die Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen; ebenso zu Änderungen im Unterhaltsrecht und zur weiteren Verlängerung der Terrorbekämpfungsgesetze mit der Auskunftspflicht für Telekommunikations- und Luftfahrtunternehmen.

Einsatz für Verbraucherschutz

In seiner Stellungnahme zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie fordert der Bundesrat die Begrenzung der Dispo-Zinsen auf 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Für mehr Verbraucherschutz setzt sich der Bundesrat auch bei der freien Wahl eines Routers für den privaten Internetanschluss und dem neuen Energielabel für Heizkessel ein.

Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in der EU

Ebenfalls um Energieeffizienz elektrischer Geräte sowie besseres Netzmanagement für Strom aus erneuerbaren Energien geht es in einigen EU-Vorlagen, zu denen sich der Bundesrat äußerte. Außerdem beriet er über europäische Pläne zur internationalen Unternehmensbesteuerung, die die Gewinnverlagerung ins Ausland verhindern soll.

Neuer Generalbundesanwalt

Der Bundesrat stimmte dem Vorschlag der Bundesregierung zu, Dr. Peter Frank zum neuen Generalbundesanwalt zu ernennen. Zudem bewilligten die Länder geänderte Vorschriften beim Erste-Hilfe-Kurs zur Führerscheinprüfung.

Nächste Sitzung am 16. Oktober 2015

In drei Wochen stimmt der Bundesrat voraussichtlich über das Maßnahmenpaket zur Flüchtlingspolitik ab, das Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel am 24. September 2015 verabredet haben. Außerdem wählen die Länder einen neuen Bundesratspräsidenten - den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich. Der amtierende Präsident Volker Bouffier wird zuvor einen Rückblick auf sein Jahr an der Spitze der Länderkammer geben.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4Verbesserte Zusammenarbeit beim Verfassungsschutz

Foto :Bundesamt für den Verfassungsschutz

© dpa | Oliver Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Gesetz zur besseren Kooperation

Die Länder billigten am 25. September 2015 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Das Gesetz soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Konsequenzen aus NSU-Mordserie

Die neuen Regeln verpflichten die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur besseren Zusammenarbeit. Zukünftig müssen sich die Ämter intensiver abstimmen und ihre Informationen austauschen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird als Zentralstelle gestärkt. Die Reform setzt zugleich klare Regeln für den Einsatz von sogenannten V-Leuten. Das Gesetz zieht damit die Konsequenzen aus den Ermittlungsproblemen der Sicherheitsbehörden bei der Aufdeckung der rechtsextremen NSU-Mordserie.

Stand: 25.09.2015

Video

Top 5Reform des Wohngeldrechts

Foto: Antrag auf Wohngeld und Geldscheine

© panthermedia | Birgit Reitz-Hofmann

  1. Beschluss

Beschluss

Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 25. September 2015 der Reform des Wohngeldrechts zugestimmt. Sie kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Die neuen Vorschriften treten überwiegend am 1. Januar 2016 in Kraft.

Das Gesetz erhöht ab Januar 2016 das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen und passt den Mietzuschuss an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten in den vergangenen Jahren an. Letztmals erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2009. Durch die Novelle soll das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt auf durchschnittlich 186 Euro im Monat steigen. Insgesamt können mehr als 866.000 Haushalte von der Reform profitieren.

Stand: 25.09.2015

Landesinitiativen

Top 7Änderung des Tierschutzgesetzes

Foto: Hühnerkücken

© panthermedia | Sascha Burkard

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat setzt sich für Schutz von Hahnenküken ein

Die Länder möchten das massenweise Schreddern von Hahnenküken verhindern. In einem am 25. September 2015 beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie daher vor, eine Ergänzung in das Tierschutzgesetz aufnehmen, die es künftig verbietet, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Die bisherige Praxis soll nach dem Entwurf nur noch bis Mai 2017 zulässig sein.

Der Bundesrat geht davon aus, dass allein im Jahr 2014 rund 45 Millionen männliche Hühnerküken getötet wurden, weil sie geschlechtsbedingt nicht für die Eierproduktion zu verwenden sind. Diese behördlich bislang geduldete Tötungspraxis sei mit der Grundkonzeption des Tierschutzgesetzes jedoch nicht vereinbar.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 25.09.2015

Video

Top 8Änderung des Gentechnikgesetzes

Foto: Eine Tomate und eine Spritze

© panthermedia | Jürgen Schelkle

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Sie schlagen hierin einen Regelungsrahmen vor, um die seit Inkrafttreten der sogenannten Opt-Out-Richtlinie eröffnete Möglichkeit zur Anbaubeschränkung oder
-untersagung für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland nutzen zu können. Ziel ist es, ein zentrales und einheitliches Verfahren zu etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen bzw. Verbote zu erreichen.

Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Dabei soll sie ihre Auffassung zu dem Vorschlag darlegen.

Stand: 25.09.2015

Video

Top 10Gesetzentwurf zur Ehe für alle

Foto: Zwei Männer halten ihre Hände

© panthermedia | Barbara Gretenkord

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Benachteiligungen endgültig aufheben

Der Bundesrat möchte, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Personen die Ehe eingehen können. Mit seinem am 25. September 2015 beschlossenen Gesetzentwurf will er hierfür notwendige Änderungen im BGB durchsetzen.

Das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe stelle eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich zu behandeln, führen die Länder zur Begründung ihrer Initiative aus.

Der Gesetzentwurf entspricht mit geringfügigen redaktionellen Aktualisierungen einem bereits im März 2013 vom Bundesrat beschlossenen Entwurf (BR-Drucksache 196/13 (Beschluss)), den der Bundestag wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt hat. Die Länder hatten die Bundesregierung zudem im Juni 2015 mit einer Entschließung aufgefordert, die Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare im Eherecht zu beenden (BR-Drucksache 274/15 (Beschluss)).

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 25.09.2015

Video

Top 11Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Foto: Schild mit dem Schriftzug Verwaltungsgericht

© panthermedia | Jan Haas

  1. Beschluss

Beschluss

Konzentration von Asylverfahren nach Herkunftsländern

Brandenburg setzt sich für eine Entlastung der Richterinnen und Richter bei gerichtlichen Asylstreitigkeiten ein. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land vor, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, bei den Verwaltungsgerichten eine Konzentration nach Herkunftsländern vorzunehmen. Die in den Verfahren erforderliche Einarbeitung der Richterinnen und Richter in die allgemeine, politische und kulturelle Situation der jeweiligen Herkunftsländer bedeute insbesondere für kleinere Verwaltungsgerichte eine erhebliche Belastung. Diese könne durch Konzentration der Verfahren nach Herkunftsländern deutlich reduziert werden, was auch zu personellen Entlastungseffekten führen würde.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 25. September 2015 zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Stand: 25.09.2015

Top 12Verbraucherschutz

Foto: Parkplatz für Reisebusse

© panthermedia | Mechthild Bach

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will unseriöse Verkaufsveranstaltungen bekämpfen

Der Bundesrat setzt sich für eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten Kaffeefahrten ein. Ziel seines am 25. September 2015 beschlossenen Gesetzentwurfs ist es, unseriöse Verkaufsveranstaltungen besser bekämpfen zu können. Er schlägt darin vor, die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten auch auf die Beförderung der Teilnehmer auszudehnen. Zudem seien neue Vertriebsverbote für Finanzdienstleistungen und Medizinprodukte einzuführen und die Bußgelder für Verstöße deutlich anzuheben. Auch die Publizitätspflicht für die Veranstalter soll erweitert werden. Diese sollen in öffentlichen Ankündigungen zukünftig auch Name und gewerbliche Niederlassung angeben.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass unseriöse Kaffeefahrten – von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind – weiterhin einen verbraucherpolitischen Missstand darstellen. Die Teilnehmer würden noch immer häufig mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Der Umsatz der Branche betrage nach Medienrecherchen rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.

Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Dabei soll sie ihre Auffassung zu dem Vorschlag darlegen.

Stand: 25.09.2015

Video

Top 14Energiewende

Foto: grüner Stecker in einer Steckdose

© panthermedia | numismarty

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rechtsgrundlage für Vermarktung von Ökostrom

Nordrhein-Westfalen setzt sich für bessere Vermarktungsmöglichkeiten von "grünem Strom" ein. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, hierfür zeitnah eine europarechtskonforme Verordnung vorzulegen.
In seiner Initiative stellt das Land fest, dass die Regierung bisher keine Rechtsgrundlage für die Vermarktung von sogenanntem Grünstrom erlassen hat. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gebe es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziere insbesondere die regionale Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle förderten zudem die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell könne also wichtige Impulse setzen.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 25. September 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 25.09.2015

Video

Top 15Änderungen im Bauplanungs- und Umweltrecht

Foto: Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Erfurter Messegelände

© dpa | Martin Schutt

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Flüchtlingsunterkünfte

Die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen setzen sich für rechtliche Maßnahmen ein, um die Einrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende zu erleichtern. Mit einer Entschließung möchten sie die Bundesregierung bitten, die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts für einen befristeten Zeitraum auszusetzen. Zudem seien Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um kurzfristig Erleichterungen im Vergaberecht zu erreichen.

Sowohl die Aufnahmeeinrichtungen der Länder als auch die dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten der Kommunen seien dem unerwartet starken Zustrom von Flüchtlingen nicht gewachsen. Die vorhandenen Einrichtungen befänden sich oft jenseits ihrer Kapazitätsgrenzen. Es bestehe daher der dringende Bedarf, schnell und effizient neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, heißt es in der Landesinitiative.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 25. September 2015 in die Ausschüsse verwiesen.

Stand: 25.09.2015

Top 67Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Foto: Hinweisschild zur Kfz-Zulassungsstelle

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Rote Kennzeichen für Kfz-Händler

Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass Autohändler ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen. In der Vergangenheit hatten bundesweit mehrere Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft. Die Händler waren teils gezwungen, die Autos auf Anhängertransporter zu verladen.

Das Land möchte nun in die Zulassungsverordnung einen neuen Fahrtzweck, die sogenannte Betriebsfähigkeitsfahrt, aufnehmen lassen. Baden-Württemberg erhofft sich dadurch Erleichterungen bei den betrieblichen Abläufen, Entlastung der Branche von bürokratischem und finanziellem Aufwand und größere Flexibilität bei der Auslieferung von Kundenbestellungen.

Der Verordnungsentwurf wurde am 25. September 2015 im Plenum vorgestellt und zu weiteren Beratungen in die Fachausschüsse überwiesen.

Stand: 25.09.2015

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1aHaushalt 2016

Foto: Geldscheine Euro

© panthermedia

  1. Beschluss

Beschluss

Länder äußern sich zu Haushaltsplänen des Bundes

Der Bundesrat hat am 25. September 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushaltsgesetz 2016 beraten. In seiner Stellungnahme weist er darauf hin, dass sich ungeachtet der gegenwärtig positiven Entwicklungen vor allem aus den geopolitischen Konflikten Risiken für die deutsche Konjunktur ergeben. Zudem könne eine mögliche Erhöhung des Zinsniveaus eine Belastung für den Bundeshaushalt darstellen.

Die Länder machen zudem deutlich, dass die wachsende Zahl von Flüchtlingen Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen stellt, denen nur durch ein eng abgestimmtes Vorgehen begegnet werden kann. Die Bewältigung der Flüchtlingskrise sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der der Bund die Länder unterstützen muss – insbesondere durch zusätzliche Bundesmittel für die Versorgung der Menschen.

Erneut "schwarze Null"

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Haushaltsgesetzes 2016 weist ein Gesamtvolumen von 312 Milliarden Euro aus. Die Steuereinnahmen werden auf 290 Milliarden Euro geschätzt. Die Regierung plant – wie bereits im vergangenen Jahr – auch für 2016 einen Haushalt ohne Neuverschuldung. Im Finanzplan weist sie zudem darauf hin, dass die "schwarze Null" in den Finanzplanjahren bis 2019 durchgängig fortgeschrieben ist.

Stand: 25.09.2015

Top 21Hilfe für unbegleitete Flüchtlingskinder

Foto: Zwei Flüchltingskinder laufen zu ihrer Unterkunft

© dpa | Uwe Anspach

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Gerechtere Verteilung minderjähriger Flüchtlinge

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Versorgung und Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge beraten. In ihrer umfangreichen Stellungnahme fordern sie die Bundesregierung auf, Länder und Kommunen bei der Betreuung und Versorgung unbegleiteter Minderjährige finanziell zu unterstützen. Die humanitäre Hilfe sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe - gerade angesichts des sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen. Der Bundesrat will neben der bundesweiten Verteilung auch das Verfahren zur landesinternen Verteilung konkretisieren lassen. Dies soll eine lastengerechte Verteilung innerhalb der Länder ermöglichen. Er will zudem dafür Sorge tragen, dass die Flexibilität zur Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge im Land nicht eingeschränkt wird.

Die Stellungnahme wird nun in die bereits laufenden Beratungen des Bundestages eingebracht.

Bundesweite Aufnahmepflicht der Länder

Der Gesetzentwurf soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche einführen. Nach geltendem Recht ist bisher das Jugendamt zur Aufnahme verpflichtet, in dessen Bereich das unbegleitete ausländische Kind einreist. Für die sogenannte Inobhutnahme sind also vorrangig die Jugendämter zuständig, die an bestimmten Einreiseknotenpunkten liegen.

Nach Darstellung der Bundesregierung sind einige kommunale Gebietskörperschaften aufgrund der kontinuierlichen Zunahme der Flüchtlingszahlen sehr stark belastet. Mancherorts seien die Kapazitätsgrenzen bereits so weit überschritten, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung nicht mehr möglich ist. Die landes- und bundesweite Aufnahmepflicht soll deshalb eine entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherstellen.

Stand: 25.09.2015

Video

Top 23Erbschaftsteuer-Reform

Foto: Erbschaftssteuererklärung

© panthermedia | Rallef

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder schlagen Änderungen an der Erbschaftsteuer-Reform vor

Der Bundesrat hat sich am 25. September 2015 zu der geplanten Reform der Erbschaftsteuer geäußert. Er begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, den Fortbestand der Steuer zu sichern und zugleich den Generationenwechsel in Unternehmen nicht zu gefährden. Die Neuregelungen müssten im Ergebnis aber das Steueraufkommen der Länderhaushalte sichern, betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme.


Darin weist er auch auf offene verfassungsrechtliche Fragen hin. Insbesondere die geplante Verschonung bei sehr hohen Unternehmensvermögen ohne entsprechende Bedürfnisprüfung möge die Bunderegierung noch einmal überprüfen. Ebenfalls zu klären sei, ob bei den so genannten Behaltensfristen und der „Durchschüttung“ von Gewinnrücklagen nachgeordneter Kapitalgesellschaften Regelungslücken geschlossen werden können. Die Abgrenzung des begünstigten Unternehmensvermögens müsse rechtssicher für die Firmen, verwaltungsökonomisch für die Steuerpflichtigen als auch die Steuerverwaltungen der Länder ausgestaltet sein und die höchstrichterlichen Vorgaben verfassungsfest umsetzen, fordert der Bundesrat.
Die Länder formulierten zudem mehrere detaillierte Einzeländerungsvorschläge, die nun der Bundesregierung zugeleitet werden. Diese verfasst dazu ihre Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Dieses hatte im Dezember letzten Jahres das Konzept der steuerlichen Verschonung für übertragene Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt.
Der Entwurf nimmt Einzel-Anpassungen vor, behält das bisherige Verschonungskonzept im Grundsatz jedoch bei. Firmenerben sollen weiterhin weitgehend von Steuern befreit sein, wenn sie die Unternehmen über bestimmte Zeiträume fortführen und die Mehrzahl der Arbeitsplätze erhalten. Erben größerer Unternehmen mit mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen sollen künftig allerdings stärker belastet werden.

Stand: 25.09.2015

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Top 24Entwurf eines zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Foto: Pflegerin hält die Hände einer Seniorin im Rollstuhl

© panthermedia |gilles lougassi

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder sehen noch Verbesserungsmöglichkeiten

Der Bundesrat hat am 25. September 2015 eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Pflegereform beschlossen. Er fordert, insgesamt 60 "Modellkommunen Pflege" zu schaffen, die die Beratungsansprüche und -pflichten nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern in ein Gesamtkonzept einbinden. Der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege – Zeiten, in denen der Pflegende nicht zur Verfügung steht – sei von sechs auf acht Wochen zu erweitern. Die Länder fordern zudem, für die Kommunen ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in das Gesetz einzufügen. Sie halten es auch für erforderlich, dass Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlechter gestellt sind als Kindererziehungszeiten.
Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Die Bundestagsausschüsse befassen sich bereits Ende September mit dem Entwurf.

Umfassende Reform der Pflegeversicherung

Der Gesetzentwurf nimmt die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit deren Einführung vor 20 Jahren vor. Im Zentrum steht die Erfassung aller relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit, unabhängig davon, ob diese auf körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen beruhen. Auch der steigenden Anzahl von Menschen mit Demenz soll Rechnung getragen werden. Die Einstufung der rund 2,8 Millionen pflegebedürftigen Personen erfolgt nicht mehr wie bisher in drei, sondern fünf Pflegegraden und damit wesentlich differenzierter. Maßgeblich für die Einstufung ist künftig der Grad der Selbständigkeit einer Person in allen pflegerelevanten Bereichen. Die durch die Pflegeversicherung gewährten Leistungen beruhen allein auf dem festgestellten Pflegegrad.

Zudem sollen die Vorschriften zur Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege ergänzt und neu strukturiert werden. Ziel ist die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, -messung und -darstellung.

Stand: 25.09.2015

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Top 29Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten

Foto: Taschenrechner und Geldscheine

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat setzt sich für Begrenzung der Dispozinsen ein

Der Bundesrat hat am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum besseren Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten beraten. In seiner umfangreichen Stellungnahme fordert er unter anderem, die Zinsen für den Dispositionskredit bei Banken künftig auf 8 Prozent über dem Basiszins (derzeit -0,83 %) zu begrenzen. Die Regelung soll auch für die Zinsen einer geduldeten Überziehung gelten. Die Länder wollen hierdurch erstmals eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Dispozinsen schaffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor Überschuldung zu schützen.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung übermittelt.

Richtlinie der Europäischen Union

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht um und soll ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen. Zudem führt er eine Beratungspflicht des Darlehensgebers in Fällen dauerhafter und erheblicher Kontoüberziehungen des Kreditnehmers ein.

Stand: 25.09.2015

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Top 30Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Foto: Arzt mit Geldscheinen

© panthermedia | Jozef Polci

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Ergänzung des Strafrechts

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beraten. Mit seiner Stellungnahme möchte er klarstellen, dass auch die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung Fehlverhalten in diesem Bereich zur Anzeige bringen können. Zudem wollen die Länder im Gesetz zum Ausdruck bringen, dass ein strafrechtlich besonders schwerer Fall von Fehlverhalten auch dann vorliegt, wenn der Täter einen anderen Menschen der Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung aussetzt.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Neue Straftatbestände im Gesundheitswesen

Der Gesetzentwurf soll bestehende Strafrechtslücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen schließen. Aus Sicht der Bundesregierung decken die bisherigen Vorschriften den Unrechtsgehalt von Korruption nicht hinreichend ab. Der Entwurf schlägt daher die Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor. Er bezieht alle Heilberufe ein, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Die Taten sollen mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

Stand: 25.09.2015

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Top 34Energieverbrauchskennzeichnung

Foto: Energieklassen

© panthermedia | Lukaves

  1. Beschluss

Beschluss

Einführung eines nationalen Effizienzlabels

Der Bundesrat hat am 25. September 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der ein Effizienzlabel für ältere Heizkessel einführen soll. In seiner Stellungnahme bittet er, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob auch Mieter über die Effizienz der Heizungsanlagen unterrichtet werden sollten. Dies könne gegebenenfalls Einfluss auf die Motivation der Eigentümer zum Austausch ineffizienter Anlagen haben.

Diese Stellungnahme der Länder geht nun an die Bundesregierung zurück, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst.

Austausch ineffizienter Heizgeräte

Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für die Einführung des nationalen Effizienzlabels für ältere Heizungsanlagen (Heizkessel). Das Etikett orientiert sich an den von vielen Elektro- und Haushaltsgeräten bekannten Aufklebern mit Angaben zu Energieeffizienzklassen von A bis G. Es soll die Verbraucher über den Effizienzstatus des alten Heizgerätes informieren und hierdurch die Motivation zum Austausch ineffizienter Heizgeräte erhöhen. Nach Darstellung der Bundesregierung würden derzeit über 70 Prozent der Altgeräte nur die Effizienzklassen C, D oder E erreichen. Neue Heizkessel könnten hingegen die Effizienzklasse A oder – mit Kraft-Wärme-Kopplung bzw. erneuerbaren Energien – sogar A +++ erlangen. Zur Vergabe des Etiketts sollen zum Beispiel Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Gebäudeenergieberater berechtigt sein.

Stand: 25.09.2015

Rechtsverordnungen

Top 57Änderung bei Führerscheinprüfung

Foto: Erste Hilfe Kurs

© panthermedia | AndreyPopov

  1. Beschluss

Beschluss

Länder stimmen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zu

Der Bundesrat hat am 25. September 2015 einer Verordnung der Bundesregierung zur Straffung der Erste-Hilfe-Ausbildung unter der Bedingung zugestimmt, dass das Verfahren für die Behörden noch weiter vereinfacht wird. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück, die die geänderte Verordnung verkünden kann. Sie soll einen Tag nach Verkündung in Kraft treten.

Einheitliche Erste-Hilfe-Schulung für alle Klassen

Die neuen Regeln dienen der Anpassung des Fahrerlaubnisrechts im Bereich der "Erste-Hilfe-Ausbildung". Künftig gibt es nur noch eine Schulung in Erster Hilfe für alle Fahrerlaubnisklassen. Die bisherige Unterscheidung in "Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen" und "Ausbildung in Erster Hilfe" wird aufgegeben. Die Schulung in Erster Hilfe umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, die dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen erforderliches Wissen und Können vermitteln soll.

Stand: 25.09.2015

Sonstige Vorlagen

Top 63Neuer Generalbundesanwalt

Foto: Generalstaatsanwalt  Peter Frank

© Bayerisches Staatsministerium der Justiz

  1. Beschluss

Beschluss

Zustimmung für Peter Frank als Generalbundesanwalt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2015 dem Vorschlag der Bundesregierung zur Ernennung des derzeitigen Münchner Generalstaatsanwalts Dr. Peter Frank zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einstimmig zugestimmt.
Justizminister Heiko Maas kann damit dem Bundespräsidenten die Ernennung vorschlagen.

Stand: 25.09.2015

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