Top 31Regionalisierungsgesetz

Foto: Schienenverkehr

© panthermedia | Erich Teister

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt höherem Bundeszuschuss für Regionalbahnen zu

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Vermittlungsvorschlag vom 14. Oktober 2015 zur Finanzierung des Regionalverkehrs zugestimmt. Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Es erhöht die Regionalisierungsmittel für das laufende Jahr auf ca. 7,4 Milliarden, für das Jahr 2016 auf 8 Milliarden Euro. Mit diesem Geld finanzieren die Länder insbesondere den für Pendler wichtigen Nahverkehr auf der Schiene. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt dieser Bundeszuschuss jährlich um 1,8 Prozent. Die Länder weisen dem Bund regelmäßig die konkrete Verwendung der Gelder nach. Wie der Zuschuss zwischen den einzelnen Ländern aufgeteilt wird, soll eine Rechtsverordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie soll in den nächsten Monaten auf den Weg gebracht werden.

Auseinandersetzungen beendet

Mit der Bahnreform wurde die Verantwortung für den Schienennahverkehr auf die Länder übertragen. Zum Ausgleich für diese Belastung erhalten sie seitdem vom Bund jährlich einen Zuschuss, die so genannten Regionalisierungsmittel. In den letzten Jahren gab es immer wieder Auseinandersetzungen um die Höhe des Bundes-Zuschusses. Im März 2015 hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, weil er mit der vom Bundestag beschlossenen Zuschussregelung nicht einverstanden war.

Die Vermittler berieten am 9. September und am 14. Oktober über das Thema und erzielten nach mehrstündigen Verhandlungen einen Kompromiss.

Stand: 16.10.2015

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.