BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 937. Sitzung am 16.10.2015

Zustimmung zu Asylpaket, Steuergesetz, Präsidentenwahl

Zustimmung zu Asylpaket, Steuergesetz, Präsidentenwahl

Nur einen Tag nach dem Deutschen Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Maßnahmenpaket zum Asylrecht zu, das Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel Ende September 2015 verabredet hatten. Damit es schon zum 1. November in Kraft treten kann, verzichtete der Bundesrat auf die üblichen Beratungsfristen.

Der Zustimmung vorausgegangen war eine ausführliche Debatte, in der sich zahlreiche Ministerpräsidenten zu Wort meldeten.

Grünes Licht für zahlreiche Gesetze

Auch dem Gesetz zur Verteilung, Versorgung und Unterbringung unbegleiteter Flüchtlingskinder stimmte der Bundesrat im fristverkürzten Eilverfahren zu, ebenso dem erhöhten Bundeszuschuss für Regionalbahnen: Den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigten die Länder direkt im Anschluss an den Bundestag.

Zustimmung erhielt auch das Steueränderungsgesetz 2015. Es setzt eine Protokollerklärung der Bundesregierung in der Bundesratssitzung vom 19. Dezember 2014 um und enthält zahlreiche Neuerungen für Steuerpflichtige.

Außerdem billigte der Bundesrat ein Gesetz zur Abwicklung maroder Banken, zur Ähnlichkeitsabfrage im Bundeszentralregister sowie Maßnahmen zur völkerrechtlichen Amtshilfe auf hoher See zur Bekämpfung von Terrorismus, Schleuser- und Drogenkriminalität.

Neues Präsidium

Der Bundesrat wählte den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich zum Vorsitzenden. Er wird zum 1. November 2015 die Präsidentschaft von Volker Bouffier übernehmen.

Bildungs-, Energie- und EU-Flüchtlingspolitik

Mit eigenen Initiativen schlägt der Bundesrat Maßnahmen zur effektiveren schulische Inklusion und besseren Vermarktung von Ökostrom vor.

Stellung nahm der Bundesrat zur Änderung der Befristungspraxis bei wissenschaftlichen Zeitverträgen, zur EU-Flüchtlingspolitik sowie zur europaweiten beruflichen Bildungszusammenarbeit. Gegen den geplanten Nachtragshaushalt für die Finanzierung der Flüchtlingskosten erhob der Bundesrat keine Einwendungen.

Höhere Hartz-IV-Sätze

Durch die Zustimmung des Bundesrates steigen zum 1. Januar 2016 die Hartz-IV-Sätze und die Asylbewerberleistungen um 1,24 Prozent. Für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger bedeutet das eine Erhöhung um 5 Euro auf dann 404 Euro.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Wahl des Präsidiums

Foto: Ministerpräsident Stanislaw Tillich (Sachsen)

© Jürgen Jeibmann

  1. Beschluss

Beschluss

Stanislaw Tillich zum Bundesratspräsidenten gewählt

Der Bundesrat wählte am 16. Oktober 2015 aus dem Kreis der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder seinen neuen Präsidenten. Die Wahl erfolgte nach einer festgelegten Reihenfolge. Turnusgemäß übernimmt in diesem Jahr der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich das Amt von seinem hessischen Amtskollegen Volker Bouffier. Seine Amtszeit beginnt am 1. November 2015 und endet am 31. Oktober 2016.

Neben dem Präsidenten wurden auch seine zwei Stellvertreter neu gewählt: In diesem Jahr sind dies der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und seine Amtskollegin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz. Auch diese Wahlen folgen einer Regel: Zum Ersten Vizepräsidenten wird jeweils der Präsident des Vorjahres und zum Zweiten Vizepräsidenten die designierte Präsidentin des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.

Stand: 16.10.2015

Top 2Personalien

Foto: Blick in den Plenarsaal während der einer Sitzung

© Bundesrat | Henning Schacht

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer

Neben dem Präsidium wählte der Bundesrat auch die Vorsitzenden der Europakammer für das neue Geschäftsjahr. Vorsitzender wird Staatsminister Dr. Fritz Jäckel (Sachsen), stellvertretende Vorsitzende die hessische Staatsministerin Lucia Puttrich sowie Staatsminister Roger Lewentz aus Rheinland-Pfalz.

Die Europakammer tritt zusammen, wenn Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erfordern. Sie kann stellvertretend für das Bundesratsplenum Beschlüsse fassen.

Stand: 16.10.2015

Top 3Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse

Foto: Blick in einen Ausschusssitzungssaal

© Bundesrat

  1. Beschluss

Beschluss

Ausschussvorsitzende gewählt

Für das Geschäftsjahr 2015/2016 hat der Bundesrat seine Ausschussvorsitzenden gewählt. Dabei übernimmt jedes Bundesland den Vorsitz für einen der 16 Fachausschüsse.

Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/ausschuesse-node.html

Stand: 16.10.2015

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 5Steueränderungsgesetz 2015

Foto: Buch Steuerrecht auf Richtertisch

© panthermedia | Zerbor

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt für zahlreiche Änderungen im Steuerrecht

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 16. Oktober 2015 dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt. Es enthält verschiedene Einzeländerungen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer sowie weiteren Steuergesetzen, die zum Teil auf Forderungen der Länder zurückgehen. Unter anderem passt es die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an und verlängert eine Übergangsregelung zu den Rückstellungen der Lebensversicherer für Beitragsrückerstattungen. Diese wäre eigentlich Ende 2015 ausgelaufen.

Für Lohnsteuerhilfevereine gilt künftig: Vergütungen für ihre Vorstände hindern nicht die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein. Zuwendungen an im Ausland ansässige "gemeinnützige Körperschaften" werden steuerbefreit. Unterhaltsleistungen können ab 2016 nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angegeben wird.

Steuerpolitischer Streit beigelegt

Die Länder hatten in den vergangenen Jahren immer wieder zahlreiche Änderungen im Steuerrecht gefordert. Zur Vermeidung eines Vermittlungsverfahrens im letzten Dezember hatte die Bundesregierung in einer Protokollerklärung im Bundesrat versprochen, noch offene Fragen zu klären. Dazu dient das vorliegende Gesetz. Im Bundestagsverfahren wurden weitere Änderungen aufgenommen und zugleich der Titel verändert: der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften heißt nun Steueränderungsgesetz 2015.

Das Gesetz tritt in weiten Teilen am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft.

Stand: 16.10.2015

Video

Top 31Regionalisierungsgesetz

Foto: Schienenverkehr

© panthermedia | Erich Teister

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt höherem Bundeszuschuss für Regionalbahnen zu

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Vermittlungsvorschlag vom 14. Oktober 2015 zur Finanzierung des Regionalverkehrs zugestimmt. Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Es erhöht die Regionalisierungsmittel für das laufende Jahr auf ca. 7,4 Milliarden, für das Jahr 2016 auf 8 Milliarden Euro. Mit diesem Geld finanzieren die Länder insbesondere den für Pendler wichtigen Nahverkehr auf der Schiene. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt dieser Bundeszuschuss jährlich um 1,8 Prozent. Die Länder weisen dem Bund regelmäßig die konkrete Verwendung der Gelder nach. Wie der Zuschuss zwischen den einzelnen Ländern aufgeteilt wird, soll eine Rechtsverordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie soll in den nächsten Monaten auf den Weg gebracht werden.

Auseinandersetzungen beendet

Mit der Bahnreform wurde die Verantwortung für den Schienennahverkehr auf die Länder übertragen. Zum Ausgleich für diese Belastung erhalten sie seitdem vom Bund jährlich einen Zuschuss, die so genannten Regionalisierungsmittel. In den letzten Jahren gab es immer wieder Auseinandersetzungen um die Höhe des Bundes-Zuschusses. Im März 2015 hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, weil er mit der vom Bundestag beschlossenen Zuschussregelung nicht einverstanden war.

Die Vermittler berieten am 9. September und am 14. Oktober über das Thema und erzielten nach mehrstündigen Verhandlungen einen Kompromiss.

Stand: 16.10.2015

Video

Top 32Bundesweite Verteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder

Foto: Flüchtlingskinder spielen Fußball in einer zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber

© dpa | Daniel Karmann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2015 einer gesetzlichen Umverteilung für Minderjährige, die ohne Begleitung nach Deutschland kommen, zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, eine den besonderen Schutzbedürfnissen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherzustellen.

Künftig gilt ein Verteilungsverfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Diese werden nach der neuen Rechtslage gleichmäßig in Deutschland verteilt. Bislang mussten Minderjährige in der Stadt bleiben, in der sie eingereist waren.

Ergänzend wird in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren das Alter, ab dem Verfahrenshandlungen wirksam vorgenommen werden können, von 16 auf 18 Jahre angehoben - dadurch bekommen auch 16- und 17-Jährige für das komplizierte Asylverfahren einen gesetzlichen Vertreter an die Seite gestellt.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und soll bereits am 1. November 2015 in Kraft treten.

Stand: 16.10.2015

Top 33Beschleunigung der Asylverfahren

Foto: Aufnahmestelle für Asylbewerber

© dpa | Daniel Karmann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Asylpaket zu

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 16. Oktober 2015 dem Asyl-Reformpaket zugestimmt. Mit dem Gesetz werden Vereinbarungen umgesetzt, die Bund und Länder am 24. September 2015 auf ihrem Flüchtlingsgipfel getroffen haben. Ziel ist es, einerseits Asylregeln zu verschärfen, andererseits die Verfahren zu beschleunigen und den zügigen Bau von Unterkünften zu ermöglichen. Zudem sollen Menschen, die langfristig in Deutschland bleiben dürfen, besser integriert werden - beispielsweise durch einen schnelleren Zugang zu Integrationskursen.

Albanien, Kosovo und Montenegro gelten fortan als sichere Herkunftsländer. Durch diese Einstufung können Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern schneller bearbeitet werden. In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden Bargeldzahlungen, wie etwa das Taschengeld, durch Sachleistungen ersetzt. Wer aus wirtschaftlichen Gründen, aber nicht wegen politischer Verfolgung oder Krieg einreist, kann künftig schneller abgeschoben werden.

Stand: 16.10.2015

Video

Landesinitiativen

Top 11Inklusionsschulen

Foto: Eine behinderte Schülerin sitzt in ihrem Rollstuhl im Klassenraum

© dpa | Holger Hollemann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert wirksame Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung

Der Bundesrat setzt sich für die wirksame Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen ein. Mit einer Entschließung bittet er die Bundesregierung, im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes die derzeitigen Hilfen zur angemessenen Schulbildung weiterzuentwickeln.

Die Länder möchten durch ihre Initiative den Einsatz von Integrationshelfern bedarfsgerecht, flexibler und rechtssicher gestalten. Mit dem sogenannten Poolen sollen die Leistungen von Integrationshelfern zukünftig gebündelt werden können. Dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Integrationshelfer mehr als eine Schülerin oder einen Schüler mit Behinderung während des Schulbesuchs begleiten und unterstützen kann.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 16.10.2015

Top 12Ökostrom

Foto: grüner Stecker in einer Steckdose

Bessere Vermarktungsmöglichkeiten von "grünem Strom"

© panthermedia | numismarty

  1. Beschluss

Beschluss

Rechtsgrundlage für bessere Vermarktung von Ökostrom gefordert

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2015 eine Entschließung zu besseren Vermarktungsmöglichkeiten von "grünem Strom" gefasst. Er fordert er die Bundesregierung auf, hierfür zeitnah eine europarechtskonforme Verordnung vorzulegen.

In ihrer Initiative stellen die Länder fest, dass die Regierung bisher keine Rechtsgrundlage für die Vermarktung von sogenanntem Grünstrom erlassen hat. Seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gebe es keine wirtschaftlich auskömmliche Möglichkeit, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziere insbesondere die regionale Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien den Netzausbaubedarf. Regionale und lokale Vermarktungsmodelle förderten zudem die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell könne also wichtige Impulse setzen.

In den nächsten Wochen wird sich die Bundesregierung mit der Entschließung des Bundesrates befassen.

Stand: 16.10.2015

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 13Geplanter Nachtragshaushalt 2015

Foto: Geldscheine Euro

© panthermedia

  1. Beschluss

Beschluss

Unterstützung für Flüchtlinge: Bundesrat befürwortet geplanten Nachtragshaushalt

Keine Einwendungen erhob der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf der Bunderegierung zum Nachtragshaushalt 2015. Dieser setzt den ersten Teil der Zusagen aus dem Flüchtlingsgipfel vom 24. September 2015 um. Der Bund hatte den Ländern und Kommunen für die nächsten Jahre Unterstützung in Milliardenhöhe für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden versprochen.

In einem ersten Schritt verdoppelt er für das Jahr 2015 seine Hilfe auf zwei Milliarden Euro. Der vorliegende Nachtragsentwurf passt die zusätzlichen Ausgaben in den bestehenden Gesamtabschluss des laufenden Haushalts ein.

Ab dem nächsten Jahr übernimmt der Bund für jeden Flüchtling eine Pauschale von 670 Euro pro Monat. Zusammen mit weiteren finanziellen Zusagen etwa für den sozialen Wohnungsbau und die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger sollen die Länder 2016 mit mehr als vier Milliarden Euro entlastet werden. Dies wird allerdings erst in späteren Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.

In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Regierungsentwurf beraten.

Stand: 16.10.2015

Rechtsverordnungen

Top 25Grundsicherung steigt ab 2016

Foto: Akten zu den Hartz-IV-Sätzen

© dpa | Uli Deck

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt für höhere Hartz IV-Sätze

Der Bundesrat hat der Erhöhung der Grundsicherung zugestimmt. Ab 1. Januar 2016 steigen die Leistungen für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen.

Der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger erhöht sich um 1,24 Prozent von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben. Die Leistungen für einen alleinstehenden Asylbewerber steigen aufgrund der Verordnung von 359 Euro auf 364 Euro.

Stand: 16.10.2015

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