Bundesrat billigt Angleichung von Lebenspartnerschaft und Ehe
Der Bundesrat hat am 6. November 2015 ein Gesetz gebilligt, das die Lebenspartnerschaft in einer Vielzahl von Gesetzestexten an die Ehe angleicht. Dazu werden Vorschriften in 24 Gesetzen und 8 Rechtsverordnungen geändert, eingefügt oder neu gefasst - insbesondere im Zivil- und Verfahrensrecht. Die Änderungen sind überwiegend redaktionell: So wird häufig der Begriff "Ehegatte" durch das Wort "Lebenspartner" ergänzt.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft
Seit 2001 gibt es in Deutschland das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Es ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die so genannte Verpartnerung.
Das Gesetzt wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Stand: 06.11.2015