Bundesrat fordert mehr Tierschutz in der Geflügelhaltung
Der Bundesrat setzt sich für spezifische Mindestanforderungen bei der Mastputenhaltung ein. Mit seinem Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung möchte er Regelungen zu einer verhaltensgerechten Unterbringung und Pflege auf den Weg bringen - so sind unter anderem detaillierte Vorschriften zu Rückzugsmöglichkeiten, Luftzirkulation und zur Fütterung vorgesehen.
Für die Haltung von Mastputen gelten derzeit die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - spezifische Vorschriften für die Putenhaltung existieren bislang nicht.
Die Vorlage wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
Stand: 06.11.2015