Top 4aMehr Qualität in der Krankenhausversorgung

Foto: Blick auf einen Krankenhausflur

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Beschluss

Bundesrat billigt Krankenhausstrukturgesetz

Mehr Geld für die Pflege im Krankenhaus sowie Qualität als Maßstab für die Krankenhausplanung und -finanzierung - dies sind die wesentlichen Inhalte des Krankenhausstrukturgesetzes, das der Bundesrat am 27. November 2015 gebilligt hat.

Mehr Geld für die Pflege

Von 2016 bis 2018 werden Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro für die Pflege bereitgestellt. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden. Zusätzlich wird ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro Krankenhäusern einen Anreiz bieten, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten.

Qualität zahlt sich aus

Qualität rechnet sich künftig für Krankenhäuser: Ist sie zufriedenstellend, erhalten sie finanzielle Zuschläge. Ist sie mangelhaft, müssen die Krankenhäuser mit Abschlägen rechnen. Auch die Planung, wo Krankenhäuser mit welchen Fachabteilungen stehen, orientiert sich künftig mehr an der Qualität. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Qualitätsberichte der Krankenhäuser patientenfreundlicher zu gestalten.

Das Gesetz tritt nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten weitestgehend am 1. Januar 2016 in Kraft.

Stand: 27.11.2015

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