Top 14aLärmschutz

Foto: Flugzeuge im Landeanflug

© panthermedia

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm

Mit einem Gesetzesantrag wollen die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm verbessern. Wegen wachsender Flugzahlen - insbesondere in den Nachtstunden - würden die bisherigen Regelungen für einen effektiven Schutz nicht mehr ausreichen. Bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis sei daher dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung künftig ein größeres Gewicht beizumessen.

Transparente Beteiligung der Öffentlichkeit

Werden Flugverfahren festgesetzt oder geändert, soll künftig die Bevölkerung durch ein transparentes Verfahren beteiligt werden. Außerdem sieht der Gesetzesantrag einen besseren Schutz vor Lärmbelastungen durch Kunstflüge vor.

Der Entwurf wurde in der Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 vorgestellt und anschließend den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Stand: 27.11.2015

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