Top 17Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Foto: Traktor auf einem Feld

© panthermedia | NoamArmonn

  1. Beschluss

Beschluss

Kfz-Steuerbefreiung gefordert

Baden-Württemberg setzt sich für eine weitergehende Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge ein. Durch den fortlaufenden Strukturwandel in der Landwirtschaft erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen - beispielsweise die Pflege von Streuobstwiesen - zunehmend nicht mehr im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes. In diesem Fall fällt bislang die Kfz-Steuerbefreiung für dafür eingesetzte Fahrzeuge weg.

Um zusätzliche Kosten auszuschließen, sollen künftig auch solche Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit werden, die außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs für landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden.

Der Entschließungsantrag wurde in der Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 27.11.2015

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