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Foto: Ordner mit der Aufschrift Fortbildung

© panthermedia | Randolf Berold

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Beschluss

Vollständige Finanzierung des Meister-BAföG durch den Bund?

Der Bundesrat hat sich am 27. November 2015 mit den Plänen der Bundesregierung zur Förderung der Aufstiegsfortbildung auseinandergesetzt. Er bittet um Prüfung, ob das Meister-BAföG in vollem Umfang durch den Bund finanziert werden kann. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung der Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten von 210 / 215 Euro auf 235 Euro monatlich vor. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht werden.

Erfolgreiches Förderprogramm

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontinuierlich: 2014 waren es rund 171.000.

Ziele der Novelle sind, die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern und die Finanzierung weiter zu verbessern. Dies soll auch dazu beitragen, dass künftig noch mehr Frauen die Förderung nutzen. Insgesamt machen sie bisher weniger als ein Drittel der Geförderten aus.

Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.

Stand: 27.11.2015

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