Stärkung von Grundstückseigentümern bei Bergschäden
Nordrhein-Westfalen setzt sich mit einem Gesetzentwurf für Eigentümer ein, deren Grundstücke im Einwirkungsbereich des Bergbaus liegen. Diese sollen insbesondere bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gestärkt werden.
Erweiterte Dokumentationspflichten
Hierfür ist vorgesehen, die Dokumentationspflicht von Risikosachverhalten zu erweitern - das betrifft beispielsweise Erdspalten oder Geländeabrisse. Künftig stehen Feststellungen eines Vermessungsingenieurs, der von einem Bergbauunternehmen beauftragt wurde, gleichwertig neben Messergebnissen eines vom Grundstückseigentümer beauftragten Sachverständigen.
Stand: 08.12.2015