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Foto: Blick auf ein Bergbauabbaugebiet

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Inhalt

Stärkung von Grundstückseigentümern bei Bergschäden

Nordrhein-Westfalen setzt sich mit einem Gesetzentwurf für Eigentümer ein, deren Grundstücke im Einwirkungsbereich des Bergbaus liegen. Diese sollen insbesondere bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gestärkt werden.

Erweiterte Dokumentationspflichten

Hierfür ist vorgesehen, die Dokumentationspflicht von Risikosachverhalten zu erweitern - das betrifft beispielsweise Erdspalten oder Geländeabrisse. Künftig stehen Feststellungen eines Vermessungsingenieurs, der von einem Bergbauunternehmen beauftragt wurde, gleichwertig neben Messergebnissen eines vom Grundstückseigentümer beauftragten Sachverständigen.

Stand: 08.12.2015

Ausschussempfehlung

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Stand:

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