Top 29Schutz nationaler Kulturgüter

Foto: Besucher im Museum

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Beschluss

Letztentscheidung bei Eintragung von Kulturgut soll bei den Ländern liegen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember umfangreich zum geplanten Kulturgutschutzgesetz Stellung genommen. Er hält unter anderem Verhandlungen über die Verteilung der Mehrkosten für erforderlich, die den Ländern durch die Anwendung des Gesetzes entstehen. Über die Eintragung von national wertvollem Kulturgut in ein Verzeichnis sollen die obersten Landesbehörden abschließend entscheiden. Diese Befugnis einem Sachverständigenausschuss zu übertragen, sei nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar.

Schutz vor Ausfuhr ins Ausland

Die Bundesregierung möchte mit der Neuregelung nationales Kulturgut besser vor der Ausfuhr ins Ausland schützen, unrechtmäßig ausgeführtes nationales Kulturgut zurückerhalten und unrechtmäßig eingeführtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückgeben. Hierfür sollen unter anderem eine Einfuhrkontrolle sowie eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von bestimmten Kulturgütern gesetzlich verankert werden.

In den nächsten Wochen wird der Bundestag über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der Länder beraten.

Stand: 18.12.2015

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