Top 4aVerbraucherschutz

Foto: Mandanten bei einer außergerichtlichen Einigung

© panthermedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für außergerichtliche Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Verbrauchern stehen bei Streitigkeiten mit Unternehmen künftig auch außergerichtliche Stellen zur Streitbeilegung zur Verfügung - deren Inanspruchnahme ist für sie grundsätzlich kostenlos. Ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. Januar 2016 passieren. Unternehmer müssen Verbraucher über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren.

Anerkennungsverfahren vorgeschrieben

Die nun einzurichtenden sogenannten Verbraucherschlichtungsstellen müssen bestimmte Anforderungen zu Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz erfüllen - die Einhaltung der Vorgaben wird durch staatliche Stellen geprüft.

Das Gesetz setzt eine Europäische Richtlinie um. Seine Bestimmungen treten in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten schrittweise in Kraft.

Stand: 29.01.2016

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