Top 6Internet-Propaganda

Foto:  Eine Lupe vergrößert ein Stopp-Symbol «Rechte Hetze bekämpfen!»

© dpa | Arno Burgi

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Beschluss

Verfassungswidrige Propaganda im Internet bekämpfen

Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen setzen sich mit einem Gesetzentwurf gegen verfassungswidrige Propaganda im Internet ein. Sie wollen künftig eine Strafverfolgung in Deutschland auch dann ermöglichen, wenn Personen Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Ausland aus in das Internet einstellen - dies ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs derzeit nicht möglich.

Schutz vor Verharmlosung

Der Gesetzentwurf soll insbesondere verhindern, dass Personen aus Deutschland gezielt ins Ausland reisen, um dort entsprechende Inhalte hochzuladen. Dies sei notwendig, um den Rechtsstaat wirksam davor zu schützen, dass als verfassungswidrig eingestufte Organisationen wiederbelebt werden und die Nutzung ihrer Kennzeichen infolge einer allgemeinen Gewöhnung verharmlost wird.

Der Gesetzentwurf wurde in der Plenarsitzung am 29. Januar 2016 vorgestellt und anschließend dem Rechtsausschuss federführend und dem Innenausschuss mitberatend zugewiesen.

Stand: 29.01.2016

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