Top 42Krankenkassenbeiträge

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  1. Beschluss
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Beschluss

Entlastung für Arbeitnehmer

Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein wollen eine gerechtere Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen erreichen. Mit ihrem Entschließungsantrag fordern sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die vollständige paritätische Finanzierung wieder hergestellt wird - Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden somit wieder zu gleichen Teilen für die Beiträge der Krankenversicherung aufkommen.

Zurück zur ursprünglichen Verteilung

Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 wurde der Grundsatz der paritätischen Finanzierung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten einer Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgegeben. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist langfristig auf 7,3 Prozent festgeschrieben – Zusatzbeiträge einzelner Krankenkassen zahlen die Arbeitnehmer alleine.

Die Entschließung wurde in der Plenarsitzung am 29. Januar 2016 vorgestellt und anschließend dem Gesundheits-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Beratung zugewiesen.

Stand: 29.01.2016

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