Top 30Asylverfahren

Foto: Polizisten begleiten abgelehnte Asylbewerber zu ihrem Abflug

© dpa | Sebastian Willnow

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Beschluss

Grünes Licht für Asylpaket II

Nur einen Tag nach dem Beschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 26. Februar 2016 das sogenannte Asylpaket II gebilligt. Es sieht spezielle Aufnahmezentren vor, in denen bestimmte Gruppen von Asylbewerbern beschleunigte Verfahren durchlaufen. Dazu gehören Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Asylbewerber, bei denen man davon ausgeht, dass sie ihrem Asylverfahren nicht mitwirken. Innerhalb einer Woche soll das gesamte Verfahren für diesen Personenkreis künftig abgeschlossen sein.

Aussetzung des Familiennachzuges

Zudem wird der Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Subsidiären Schutz erhalten Menschen, die nicht individuell verfolgt werden, denen in ihrem Herkunftsland aber dennoch ernsthafte Gefahren drohen - beispielsweise die Todesstrafe, Folter oder eine Bedrohung durch Krieg.

Leistungskürzungen

Es ist weiter vorgesehen, dass Asylbewerbern künftig erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen zusteht, wenn sie sich vor Ort registriert haben und den neuen Flüchtlingsausweis besitzen. Die Leistungen werden außerdem abgesenkt - für einen alleinstehenden Flüchtling um zehn Euro monatlich.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Stand: 26.02.2016

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