Top 14Asylverfahren

Foto:  Grenzübergang Krusau bei Flensburg (Schleswig-Holstein)

© dpa | Carsten Rehder

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Beschluss

Bundesrat sieht offene Fragen bei sicheren Herkunftsstaaten

Der Bundesrat sieht noch offene Fragen zur geplanten Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Bei der Bewertung komme der Lage von Minderheiten, auch von Volksgruppen sowie von Homo-, Trans- und Intersexuellen, ebenso wie dem Handeln staatlicher Stellen, der Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu.

Mit seiner am 18. März 2016 gefassten Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen. Zudem solle die Überprüfung der Menschenrechtssituation in sicheren Herkunftsstaaten generell und unter Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen intensiviert werden.

Mehr Kapazitäten im BAMF gefordert

Die Länderkammer stellt weiter fest, dass für eine Beschleunigung der Asylverfahren in erster Linie zügig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzustellen seien. Für eine weitere Entlastung der Verfahren empfiehlt der Bundesrat eine Altfallregelung: Asylsuchende, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist und gut integriert sind, sollten einen Aufenthaltsstatus bekommen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Schnellere Asylverfahren

Die Bundesregierung will Algerien, Marokko und Tunesien künftig als sichere Herkunftsländer behandeln, um die Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen.

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Herkunftsstaaten werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie wird anschließend gemeinsam mit dem Regierungsentwurf in den Bundestag eingebracht. In einem zweiten Durchgang entscheidet der Bundesrat dann über die Zustimmung zu dem Gesetz.

Stand: 18.03.2016

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