Nein-heißt-Nein-Prinzip zur Grundlage im Sexualstrafrecht machen
Dem Bundesrat gehen die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts nicht weit genug. In seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2016 weist er auf Strafbarkeitslücken im Gesetzentwurf hin. So mache sich beispielsweise eine Person, die ein klar formuliertes "Nein" des Opfers ignoriert und ohne Anwendung von Nötigungsmitteln sexuelle Handlungen an ihm ausführt, weiterhin nicht strafbar. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, das Nein-heißt-Nein-Prinzip zur Grundlage der entsprechenden Strafvorschriften zu machen. Eine Forderung, die er bereits am 18. März 2016 stellte (BR-Drucksache 91/16 (B)).
Übergriffen aus Gruppen entgegentreten
Zudem bittet die Länderkammer, nicht strafwürdige Fallgestaltungen von der Strafbarkeit auszunehmen - beispielsweise überraschende sexuelle Handlungen in einer intimen Beziehung. Die Bundesregierung solle auch prüfen, wie sexuellen Übergriffen aus Gruppen heraus strafrechtlich besser entgegengetreten werden könne.
Mehr Schutz vor sexueller Gewalt
Die Bundesregierung möchte Frauen und Männer mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes noch besser vor sexueller Gewalt schützen. Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen nach dem Gesetzentwurf all denjenigen, die sexuelle Handlungen an einer Person vornehmen, die zum Widerstand körperlich, psychisch oder wegen der überraschenden Begehung der Tat unfähig ist.
Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.
Stand: 13.05.2016