Strengere Anforderungen an Einhaltung der Menschenrechte
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, die Anforderungen an die gemeinsamen Dateien mit ausländischen Geheimdiensten zu erhöhen. Die Einrichtung gemeinsamer Dateien solle nur mit Staaten erfolgen, die eine Gewähr bieten, dass die Daten weder zur politischen Verfolgung noch zu unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung verwendet werden. Das Vorliegen dieser und der weiteren im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen sei schriftlich zu dokumentieren.
Die Regelung zur Art der zu speichernden Datei und der Art der Speicherung halten die Länder für zu unbestimmt und zu weit. Stattdessen solle auf bestehende Regelungen des Antiterrordateigesetzes verwiesen werden.
Rechte der Landesämter
Die Länder betonen zudem, dass deutscher Partner einer solchen Datei der Verfassungsschutzverbund insgesamt sei, also das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz. Den Landesämtern müsse daher ein eigenständiges Leserecht eingeräumt werden.
Ausweispflicht für alle Mobilfunkprodukte
Der Bundesrat setzt sich außerdem dafür ein, dass nicht nur beim Erwerb von Prepaid-Handys sondern bei allen Mobilfunk-Produkten eine Pflicht zur Überprüfung der erhobenen Daten anhand eines Ausweisdokuments besteht.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Sicherheitsbehörden im Hinblick auf die Terrorbekämpfung international besser zu vernetzen. Daneben sieht der Entwurf eine Ausweispflicht beim Erwerb von Prepaid-Handys vor.
Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.
Stand: 17.06.2016