Top 63Finanzen von Hochschulkliniken

Foto: in einem Krankenhaus

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Beschluss

Akuten Finanzbedarf der Uni-Kliniken decken

Hochschulkliniken und andere Krankenhäuser der Maximalversorgung sind trotz mehrerer Gesetzesreformen in diesem Bereich weiterhin deutlich unterfinanziert. Davon geht ein Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein aus, der in der Plenarsitzung am 17. Juni 2016 vorgestellt wurde. Eine Verbesserung der angespannten wirtschaftlichen Lage sei nach Ansicht der Antragsteller ohne Eingreifen der Bundesregierung zeitnah nicht absehbar.

Sie fordern daher, dass sich die Regierung für Verbesserungen der Finanzsituation dieser Einrichtungen einsetzt bzw. die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nachbessert und den Häusern ein zusätzliches Budget zur Verfügung stellt.

Strukturelles Problem bei Maximalversorgung und Extremkostenfällen

Im Bereich der Maximalversorgung und der sogenannten Extremkostenfälle sei das Finanzierungsproblem struktureller Art. Universitätskliniken und andere Krankenhäuser mit umfassender Versorgung hätten einen überproportionalen Anteil an besonders aufwendigen und teuren Behandlungen zu tragen und müssten die dafür erforderliche medizinische Infrastruktur bereitstellen. Diese Aufwendungen würden jedoch durch die den Krankenhäusern zugewiesenen Budgets nicht abgedeckt.

Ansätze in Reformgesetzen greifen noch nicht

Im Bereich der Hochschulambulanzen und der allgemeinen stationären Krankenhausleistungen gehe es in erster Linie darum, den akuten Finanzierungsbedarf zu decken, bis die neuen Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes und des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes umgesetzt seien. Im stationären Bereich bestehe zudem die Gefahr einer Verschlechterung der finanziellen Lage der Hochschulkliniken. Auch dem müsse entgegen gewirkt werden.

Nach der Vorstellung in der Plenarsitzung wurde der Antrag den Fachausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen.

Stand: 17.06.2016

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