Rechtliche Hürden beim Umbau von Wohnungen beseitigen
Bayern, Sachsen und Hessen setzten sich mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative dafür ein, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verbessern und bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu beschleunigen. Rechtliche Hürden, die dem entgegenstehen, sollten baldmöglichst abgebaut werden.
Die drei Länder wollen die Einrichtung alters- und behindertengerechter Wohnungen z. B. durch Rollstuhlrampen oder Treppenlifte unterstützen, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Sie gehen von einem Anstieg des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen auf rund 3,6 Millionen bis zum Jahr 2030 aus.
Nach derzeitiger Gesetzeslage kann zwar ein Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu entsprechenden baulichen Veränderungen verlangen, im Wohnungseigentumsrecht fehlt bisher aber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Dies soll künftig angepasst werden.
Förderung der Elektromobilität
Erleichterungen fordern Bayern und Sachsen auch beim Bau von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen. Die Möglichkeit, sein Auto bequem am eigenen Stellplatz über Nacht aufzuladen, würde mehr Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen, sich ein Elektromobil anzuschaffen. Mit der Bundesratsinitiative schlagen die Länder Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor, um bestehende rechtliche Hürden zu beseitigen. Dies könne zum Erfolg der Energiewende und zum Erreichen der CO2-Reduktionsziele beitragen.
Der Gesetzentwurf wurde am 8. Juli 2016 im Plenum vorgestellt und anschließend in den federführenden Rechtsausschuss und den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, den Ausschuss für Frauen und Jugend sowie den Umwelt-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss überwiesen. Die Fachpolitiker werden Anfang September über die Vorlage beraten.
Stand: 08.07.2016