Bundesrat billigt Integrationsgesetz
Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Integrationsgesetz gebilligt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fördern und Fordern
Das Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete können künftig leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren. Flüchtlinge mit einem Ausbildungsplatz erhalten für drei Jahre einen sicheren Aufenthaltsstatus. Dies soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und Auszubildende erhöhen. Bei Abbruch der Ausbildung kann das Aufenthaltsrecht einmalig um sechs Monate verlängert werden, um die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz zu ermöglichen. Gleichzeitig sieht das Gesetz verschärfte Sanktionen für die diejenigen vor, die Integrationskurse nicht wahrnehmen.
Wohnsitzauflage
Die Länder erhalten künftig die Möglichkeit, die Verteilung der Flüchtlinge über eine Wohnsitzauflage zu steuern. Sie müssen dazu jeweils entsprechende Verordnungen erlassen.
Stand: 08.07.2016