Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) passiert den Bundesrat
Betreiber von neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien müssen sich zukünftig einem verstärkten Wettbewerb stellen. Dies sieht die vom Bundesrat am 8. Juli 2016 gebilligte EEG-Reform vor.
Mehr Wettbewerb durch Ausschreibungen
Die Vergütung des Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Damit soll der weitere Zubau von Windkraft-, Fotovoltaik- und Biomasseanlagen planbarer erfolgen. Das Gesetz legt Mengen der geförderten Stromerzeugung für die einzelnen Technologien fest. Dabei sind die Ausschreibungsvolumen so bemessen, dass der Ausbaukorridor (40 bis 45 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2025) eingehalten wird.
Besondere Maßnahmen für kleinere Anbieter
Die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern soll mit der Reform erhalten bleiben. So sind Windenergieanlagen an Land sowie Solaranlagen bis zu einer installierten Leistung von 750 Kilowatt von den Ausschreibungen ausgenommen. Darüber hinaus wurde ein einfaches und transparentes Ausschreibungsdesign gewählt, das auf die Herausforderungen kleinerer Akteure zugeschnitten ist. Bei Windenergie an Land erhalten Bürgerenergiegesellschaften außerdem gezielte Erleichterungen.
Neu ist auch die Möglichkeit für eine regionale Grünstromkennzeichnung. Damit folgt das Gesetz einer Empfehlung des Bundesrates, der festgestellt hat, dass regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern.
Im nächsten Schritt wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann danach in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Stand: 08.07.2016