Top 6Erlaubnispflicht für Bordelle

Foto: Frau auf einem Bett nimmt sich Geld vom Kopfkissen

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Beschluss

Strengere Regeln für Rotlichtgewerbe

Am 23. September 2016 billigte der Bundesrat die neuen Regeln für Bordelle und Prostituierte, die der Bundestag Anfang Juli beschlossen hatte.

Das Gesetz führt eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe ein. Sie ist gekoppelt an die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen, wie die Einhaltung von Hygienestandards und Arbeitsschutzbestimmungen, sowie die Zuverlässigkeit des Bordellbetreibers.

Anmeldepflicht für Prostituierte

Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei, Prostituierte müssen ihre Tätigkeit jedoch anmelden. Die ausgestellte Anmeldebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden.

Prostituierte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich eine gesundheitliche Beratung beim öffentlichen Gesundheitsdienst wahrnehmen, unter 21-Jährige im halbjährlichen Abstand.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Stand: 23.09.2016

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