Top 19Waffenrecht

Foto: Antrag auf einen Waffenschein

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Beschluss

Beschluss

Keine legalen Waffen in der Hand von Extremisten

Der Bundesrat möchte verhindern, dass Extremisten legal Waffen besitzen dürfen. Er hat dazu am 23. September 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Ergänzung im Waffengesetz vorschlägt: Die zuständigen Behörden dürften damit beim Verfassungsschutz personenbezogene Informationen über solche Personen abfragen, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz gestellt haben. Extremisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, könnten die Waffenbehörden dann die Erlaubnis versagen.

Der vom Bundesrat formulierte Gesetzentwurf präzisiert dazu die Vorschriften der so genannten Zuverlässigkeitsprüfung und führt eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit dem Ländervorschlag. Sie leitet ihn dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratungen im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 23.09.2016

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.