Keine legalen Waffen in der Hand von Extremisten
Der Bundesrat möchte verhindern, dass Extremisten legal Waffen besitzen dürfen. Er hat dazu am 23. September 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Ergänzung im Waffengesetz vorschlägt: Die zuständigen Behörden dürften damit beim Verfassungsschutz personenbezogene Informationen über solche Personen abfragen, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz gestellt haben. Extremisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, könnten die Waffenbehörden dann die Erlaubnis versagen.
Der vom Bundesrat formulierte Gesetzentwurf präzisiert dazu die Vorschriften der so genannten Zuverlässigkeitsprüfung und führt eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein.
Weiteres Verfahren
Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit dem Ländervorschlag. Sie leitet ihn dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratungen im Bundestag gibt es allerdings nicht.
Stand: 23.09.2016