Höhere Strafen für illegale Autorennen
Der Bundesrat will illegale Autorennen härter bestrafen, um effektiver gegen die so genannte Raser-Szene vorgehen zu können. Immer wieder sorgen spektakuläre Unfälle für Aufsehen - ausgelöst durch spontane Beschleunigungsrennen nach einem Ampelstopp oder auch organisierte überörtliche Rennen, die die Teilnehmer als "Freizeitbeschäftigung" ansehen. Dabei wurden tragischerweise auch Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt. Bislang kann die Beteiligung an solchen Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.
Von der Ordnungswidrigkeit zum Straftatbestand
In einem am 23. September 2016 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt der Bundesrat vor, einen neuen, eigenen Straftatbestand zu schaffen, um die Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis zu verbessern. Die Ablösung der Bußgeld- durch Straftatbestände würde es ermöglichen, die Höchststrafen für illegale Autorennen empfindlich anzuheben. Auch das erhebliche Gefährdungspotenzial von Leib und Leben soll sich in der Heraufstufung von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat widerspiegeln.
Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für besonders schwere Fälle. Das Veranstalten illegaler Autorennen soll darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Weiteres Verfahren
Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf wurde über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet, dort allerdings bislang noch nicht beraten. In ihrer Stellungnahme äußert die Bundesregierung Verständnis für das Anliegen des Bundesrates und kündigt an, den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810145.pdf
Stand: 27.02.2017