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Beschluss

Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Bundesteilhabegesetz

Der Bundesrat sieht umfangreichen Verbesserungsbedarf an den Regierungsplänen zum Bundesteilhabegesetz. Zwar unterstützt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihre Selbstbestimmungsmöglichkeiten zu verstärken. Allerdings formuliert er in seiner über 100 Seiten starken Stellungnahme vom 23. September 2016 knapp 100 Änderungswünsche und Prüfbitten zur besseren Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.

Bund soll Mehrkosten tragen

So warnt der Bundesrat vor zusätzlichen Kosten für Länder und Kommunen. Er fordert, dass der Bund vollständig und dauerhaft für die erwarteten Mehrausgaben aufkommt.

In zahlreichen detaillierten Änderungsvorschlägen geht es um Verbesserungen an den geplanten Regelungen unter anderem zur Teilhabe an schulischer Bildung, zum Zugang zur Pflegeversicherung, zum Wechsel zwischen Behindertenwerkstätten und allgemeinem Arbeitsmarkt, zur Elternassistenz sowie zum Schutz vor sexueller Gewalt.

Außerdem bittet der Bundesrat darum, das Inkrafttreten so zu gestalten, dass ein reibungsloser Verwaltungsvollzug im Interesse der Betroffenen ermöglicht wird.

Mehr Rechte für Menschen mit Behinderung

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf Menschen mit Behinderung bessere Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Sie ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu und modernisiert sie anhand der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Selbstbestimmtes Leben

Davon profitieren sollen vor allem die etwa 700.000 Personen, die auf persönliche Assistenzleistungen angewiesen sind. Sie dürfen deutlich mehr vom eigenen Vermögen und vom Erwerbseinkommen behalten. Ziel der Bundesregierung ist es, dass mehr Menschen mit Behinderung ihr Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten können. Dies betrifft auch die Selbstbestimmung auf dem Arbeitsmarkt. Neben einer Beschäftigung in Behindertenwerkstätten soll es künftig auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent geben, damit mehr Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt einen Job finden. Die erste Stufe des geplanten Gesetzes soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser hat bereits am 22. September 2016 in erster Lesung mit den Beratungen zum Bundesteilhabegesetz begonnen.

Stand: 23.09.2016

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