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Beschluss

Netzneutralität stärken, Hörfunk-Digitalisierung beschleunigen

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 über die Regierungspläne zur so genannten Netzneutralität beraten und eine ausführliche Stellungnahme beschlossen. Der Kabinettsentwurf setzt europarechtliche Vorgaben um und soll den freien Zugang zum offenen Internet sicherstellen. Internetanbieter müssen alle Datenpakete gleich behandeln. Verstößt ein Anbieter dagegen, drohen ihm künftig empfindliche Bußgelder.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Netzneutralität

Beschränkt ein Internetanbieter in unzulässiger Weise den Datenverkehr, können bis zu 500.000 Euro Bußgeld verhängt werden. Drosselt ein Internetanbieter das Datenvolumen seiner Kunden und informiert sie darüber nicht vollständig, sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro fällig.

Sanktionen wie diese, sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet sicherstellen. Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt dabei die Anbieter, bei Verstößen kann sie Bußgelder verhängen.

Bundesrat fordert Änderungen

Der Bundesrat kritisiert, dass der Entwurf nicht sämtliche Verstöße gegen die Netzneutralität sanktionierbar macht. Er fordert, noch bestehende Lücken zu schließen. Außerdem verlangt er Verbesserungen beim Verbraucherschutz zur so genannten Drittanbietersperre, die die Kunden vor Kostenfallen und unseriösen Praktiken bei der Mobilfunknutzung schützen soll.

Die Länder wollen zudem die Digitalisierung des Hörfunks vorantreiben. Sie schlagen dazu eine gesetzliche Pflicht für Hersteller und Händler vor, nur noch Radios mit digitalem Empfang auf den Markt zu bringen. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat außerdem fest, dass das geplante Gesetz seiner Zustimmung bedürfe, weil es in die Zuständigkeit der Länder für Rundfunkrecht eingreift.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Stand: 23.09.2016

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