Beschluss
Bundesrat für gesetzliche Vertretungsbefugnis der Partner im Krankheitsfall
Der Bundesrat möchte, dass sich Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Gesundheitssorge und Fürsorge künftig automatisch vertreten dürfen. Er hat dazu am 14. Oktober 2016 eine Gesetzesinitiative beschlossen: Ist eine volljährige Person aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden und hat die betroffene Person nichts Gegenteiliges geäußert, so darf der Partner die mit dem Krankheitsfall unmittelbar zusammenhängenden Angelegenheiten für eine begrenzte Zeit regeln. Er kann dann beispielsweise in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen oder Ansprüche des Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen.
Fehlvorstellung vieler Betroffener
Bislang setzt eine solche Vertretungsbefugnis die Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung voraus. Tatsächlich gebe es jedoch nicht genügend Vorsorgevollmachten, da Gedanken über Krankheit und Behinderung oft verdrängt würden. Die Mehrheit der Befragten gehe dennoch davon aus, dass sie zumindest in der ersten Zeit nach einem Unfall automatisch die Entscheidungen für den nahen Angehörigen treffen dürften. Dies habe eine repräsentative Meinungsumfrage bestätigt, führt die Begründung zum Gesetzentwurf aus.
Ergänzung zur Regelung privater Vorsorge
Die vorgeschlagene Regelung soll die Vorsorgevollmacht nicht ersetzen. Stattdessen ergänzt sie das bestehende System privater Vorsorge. Daher greift die automatische Vertretung nur für einen begrenzten Zeitraum. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, so sind bei einer längeren Handlungsunfähigkeit gleichwohl ein Betreuungsverfahren und die Bestellung eines Betreuers erforderlich.
Weiteres Verfahren
Der Bundestag berät den Gesetzentwurf des Bundesrates am 16. Februar 2017 in erster Lesung.
Die Bundesregierung trägt die Länderinitiative grundsätzlich mit. Am 15. Februar 2017 hat sie eine so genannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen. Damit will sie die Vollmacht auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken. Außerdem sieht der Änderungsvorschlag eine Anpassung der Vergütung von Berufsbetreuern und –Vormündern vor.
Wann und in welcher Fassung der Bundestag den Gesetzentwurf beschließt, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung wird sich der Bundesrat abschließend damit befassen.
Stand: 16.02.2017