Bundesrat mahnt zur Vorsicht bei Audio-Übertragung aus Gerichtssälen
Der Bundesrat sieht noch Verbesserungsbedarf an der von der Bundesregierung geplanten Öffnung von Gerichtsverfahren für die Medien. In seiner am 14. Oktober 2016 beschlossenen Stellungnahme fordert er, dass Verhandlungen für Medienvertreter nur dann in einen separaten Raum per Ton übertragen werden dürften, wenn es tatsächlich Kapazitätsengpässe in den Sitzungssälen gebe. Auf keinen Fall sollten gerichtsinterne Übertragungen anlasslos erfolgen können. Dies müsse gesetzlich klargestellt werden.
Außerdem mahnt er, dass audiovisuelle Dokumentationen historisch bedeutsamer Gerichtsverfahren mit einer Schutzfrist verbunden sein müssten. Nur so seien diese in Archiven ausreichend vor Zugriffen geschützt und damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt.
Im gesteigerten Medieninteresse
Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf die Vorgaben für Audio- und Videoübertragungen von Gerichtsverhandlungen an die Bedeutung moderner Medien und des neuen Medienverständnisses anpassen. Sie lockert deshalb das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen. Neben den Tonübertragungen für Journalisten und audiovisuellen Dokumentationen soll es künftig auch möglich sein, Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes in die Medien zu übertragen.
Ob eine Entscheidung übertragen wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. So soll eine Verzögerung des Verfahrens ausgeschlossen sein.
Abbau von Barrieren für Gehörlose
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen vor. So ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich. Für die betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten.
Weiteres Verfahren
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.
Stand: 14.10.2016