Verbraucherfreundlichere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen verbraucherfreundlicher werden. Hierfür hat Hessen in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 eine entsprechende Entschließung vorgelegt.
Wichtiges voran und besser lesbar
Darin spricht sich das Land unter anderem dafür aus, Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, vertragsrelevante Aspekte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen voranzustellen. Änderungen in den AGBs sollten hervorgehoben und erläutert werden. Außerdem drängt Hessen auf eine bessere Lesbarkeit und brancheneinheitliche Gliederung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verbraucher scheuen seitenlange Ausführungen
Verbraucherinnen und Verbraucher würden im Alltag regelmäßig mit Vertragsklauseln konfrontiert, deren Inhalt sie bei Vertragsschluss gar nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis nähmen. Dies bestätige auch eine Umfrage des Bundesverbandes Verbraucherzentrale. Hiernach akzeptierten 53 Prozent der Befragten AGBs, ohne sie gelesen zu haben. Grund seien die oft seitenlangen und komplizierten Ausführungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Folgeprobleme vermeiden
Die Beschwerdepraxis der Verbraucherzentralen zeige, dass es immer wieder zu vertraglichen Unklarheiten zwischen Endkunden und Anbietern komme. Dies führe zu Folgeproblemen wie Abwicklung eines möglichen Anbieterwechsels oder Ärger mit unbeabsichtigt weiterlaufenden Verträgen. Verbraucherfreundlichere AGBs könnten hier Abhilfe schaffen.
Weiteres Verfahren
Der Antrag wurde in der Plenarsitzung am 14. Oktober 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen mit dem Thema befassen. Anschließend entscheidet das Plenum über die Empfehlungen der Fachpolitiker.
Stand: 14.10.2016