BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 950. Sitzung am 04.11.2016

Antrittsrede der Präsidentin, BND-Reform, Hartz-IV-Erhöhung

Antrittsrede der Präsidentin, BND-Reform, Hartz-IV-Erhöhung

Zum Auftakt der Sitzung hielt die neue Bundesratspräsidentin Malu Dreyer ihre Antrittsrede.

Anschließend befasste sich der Bundesrat mit über 40 Vorlagen. Dabei billigte er die Reform des BND, Verbesserungen bei der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste und Anpassungen bei der Beamtenbesoldung.

Unterstützung finanzschwacher Kommunen

Außerdem stimmte er dem Sondervermögen zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen zu und billigte Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung bei der Ausbildung von Berufskraftfahrern, Vereinfachungen für den freien Warenverkehr mit elektronischen Geräten und das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen zur Straßenverkehrssicherheit, das die Weiterentwicklung automatisierter Fahrsysteme unterstützt.

Reform der Grundsteuer

Darüber hinaus beschloss der Bundesrat eigene Initiativen zur Reform der Grundsteuer, zur Lärmschutz-Sanierung kommunaler Straßen und zur artgerechteren Haltung von Hühnern. Mit einer Entschließung sprachen sich die Länder für einen besseren Verbraucherschutz beim "Kleingedruckten" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.

Neu vorgestellt wurde ein Verordnungsantrag aus Baden-Württemberg zur Einführung der blauen Plakette für saubere Dieselfahrzeuge sowie Entschließungen Brandenburgs zur Abschaffung der Abgeltungsteuer, Nordrhein-Westfalens zur gerechteren Verteilung der Gewerbesteuer und Niedersachsens zur härteren Bestrafung von Rasern und einkommensbezogenen Staffelung von Bußgeldern.

Hartz-IV-Erhöhung

Schließlich nahm die Länderkammer zu 14 Vorlagen der Bundesregierung Stellung. Davon betrafen allein drei Gesetzentwürfe die Sozialleistungen. Bei den anderen ging es unter anderem um die Bekämpfung von Finanzströmen aus organisierter Kriminalität, die Neuregelung der Verlustrechnung von Kapitalgesellschaften, die Entlastung von Kommunen bei der Integration von Asylsuchenden, die Vorbereitung der Volkszählung 2021, Konzernlageberichte, Änderungen der Insolvenzordnung und des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Koppelung sowie des EEG.

Neufassung von Dublin III

Auch zu zahlreichen europäischen Initiativen äußerte sich der Bundesrat. Schwerpunkt war dabei die europäische Asylpolitik, unter anderem in der Neufassung der Dublin-III-Verordnung. Weitere Verordnungen betrafen die Rechtsstellung von aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, die Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4Geheimdienstkontrolle

Foto:  Schriftzug Bundesnachrichtendienst an einer Mauer am Gebäude des Bundesnachrichtendienstes

© dpa | Paul Zinken

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt stärkere Kontrolle der Nachrichtendienste

Am 4. November 2016 billigten die Länder ein Gesetz, mit dem der Bundestag die parlamentarische Kontrolle der bundesdeutschen Nachrichtendienste intensivieren will. Das Kontrollgremium des Bundestags erhält dazu künftig einen hauptamtlichen Bevollmächtigten mit eigenem Arbeitsstab. Dieser unterstützt die Bundestagsabgeordneten bei ihrer Arbeit und bei der Koordinierung mit anderen Gremien wie z.B. der G10-Kommission. Außerdem nimmt der Bundestagsbeauftragte die Rechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes auch in strategischer Hinsicht wahr.

Verbesserungen der praktischen Arbeit

Das Gesetz enthält klarstellende Regelungen zum Vorsitz, zu den Zutrittsrechten der Mitglieder und den Unterrichtungspflichten durch die Bundesregierung. So wird konkret definiert, über welche Fälle das Parlamentarische Kontrollgremium informiert werden muss. Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten sind künftig besser geschützt. Geplant ist jährlich eine öffentliche Anhörung der Präsidenten der bundesdeutschen Geheimdienste vor dem Kontrollgremium. Mit eingeflossen in die Neuregelung sind auch die Ergebnisse des vom Bundestag eingesetzten NSA-Untersuchungsausschusses.

Ausfertigung und Verkündung

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 04.11.2016

Top 5BND-Reform

Foto: Siegel des Bundesnachrichtendienstes

© dpa | Michael Kappeler

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen BND-Reform

Der Bundesrat hat am 4. November 2016 die Reform des BND-Gesetzes gebilligt, die der Deutsche Bundestag am 21. Oktober 2016 verabschiedet hatte. Damit ist das parlamentarische Verfahren zu einem lange umstrittenen Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen.

Das Gesetz regelt die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung, also das Ausspähen von Ausländern im Ausland sowie die Kooperation des BND mit Geheimdiensten anderer Staaten. Die Reform enthält eine eigene Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datensammlung mit ausländischen Partner-Diensten. Vorgesehen ist zudem die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums zur Überprüfung der BND-Aktivitäten im Ausland. Es soll aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestehen. Mit eingeflossen in die Neuregelung sind auch die Ergebnisse des vom Bundestag eingesetzten NSA-Untersuchungsausschusses.

Weiteres Verfahren

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 04.11.2016

Landesinitiativen

Top 9bGrundsteuer

Foto: Modellhaus auf einem Taschenrechner

© panthermedia | JohanH

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat möchte Grundsteuer reformieren

Der Bundesrat hat am 4. November 2016 einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung (sh. TOP 9 a, Drs. 514/16 (B) beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden.

Zeitgemäße Bemessungsgrundlage

Die Länder wollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt.

Dreistufiges Bewertungsverfahren bleibt

Im Übrigen bleibt es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem - mit der Reform neu zu bestimmenden - Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt.

Neue Taxierung zum 1. Januar 2022

Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen.

Rechtssichere und zeitgemäße Bemessungsgrundlage

Mit der Reform wollen die Länder eine rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer schaffen. Sie ist die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen und deshalb von enormer Bedeutung für die kommunalen Haushalte. Aktuell beläuft sie sich auf rund 13 Milliarden Euro im Jahr.

Bisherige Bewertungsgrundlage verfassungsrechtlich bedenklich

Grund für die Reform ist eine mittlerweile völlig veraltete Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der Bundesfinanzhof hat schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbewertung.

Entschließung

In einer zusätzlichen Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform nicht zu einer grundsteuerlichen Mehrbelastung komme. Außerdem spricht er sich für eine stufenweise Reform aus, wobei er die Reform der Bewertungsregelung bis zum 1. Januar 2022 als ersten Schritt sieht. Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem Jahr 2027 erfolgen. Zudem betont der Bundesrat, dass die Reform nicht zu einem Anstieg des Niveaus der Mietnebenkosten in Deutschland führen dürfe.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 04.11.2016

Video

Top 10Lärmschutzsanierung

Foto: Frau auf Straße zwischen lauten Autos

© panthermedia | diego_cervo

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Finanzierungskonzept zur Lärmsanierung

Der Bundesrat drängt darauf, dass sich der Bund an der Lärmsanierung kommunaler Straßen finanziell beteiligt. Er hat hierzu am 4. November 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Beteiligung des Bundes gefordert

Die Länder allein könnten die erforderlichen Maßnahmen zur Minderung des Straßenverkehrslärms nicht stemmen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Bereits seit 2012 ist ein Finanzierungsprogramm des Bundes zur Lärmsanierung kommunaler Straßen in der Diskussion. Mehrfach hatten die Länder den Bund aufgefordert, sich der Sache anzunehmen und die Kommunen bei den erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zu unterstützen (BR-Drs. 458/13).

Lärm macht krank

Der Gesetzentwurf soll nun Abhilfe schaffen. Darin betonen die Länder, dass Straßenverkehrslärm eine enorme Belastung für den Menschen darstellt. Ihre Auswirkungen auf die Gesundheit seien unbestritten und müssten sehr ernst genommen werden. Nicht umsonst verweise die Weltgesundheitsorganisation auf einen Zusammenhang von Straßenlärm und Herz-Kreislauferkrankungen. Aktuellen Erhebungen zufolge seien 3,2 Mrd. Euro für die Sanierung kommunaler Straßen erforderlich.

Gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes

Der Bundesrat sieht den Bund bei den erforderlichen Investitionen in gesunde Wohnverhältnisse in einer gesamtstaatlichen Verantwortung. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei die Beteiligung deshalb zulässig.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet sie dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 04.11.2016

Top 11Tierschutz

Foto: Legehennen

© panthermedia | Jutta Ehrlich

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat drängt auf artgerechtere Haltung von Hühnern

Der Bundesrat fordert eine artgerechtere Haltung von Junghennen und Masthühner-Elterntieren. Die Länderkammer hat hierzu am 4. November 2016 einen Verordnungsantrag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierverordnung beschlossen. Damit soll eine einheitliche und verhaltensgerechte Unterbringung und Pflege der Tiere sichergestellt werden. Die bislang geltenden Bestimmungen seien zu allgemein und würden den wissenschaftlich belegten Anforderungen an eine artgerechte Haltung nicht gerecht, heißt es in der Begründung der Initiative.

Genaue Regelungen für Jung und Alt

Die Änderungsverordnung bestimmt eine Reihe detaillierter Mindestanforderungen für die Haltung von Jungtieren, beispielsweise für das Futter- und Wasserangebot, das Stallklima oder die Betreuung von Junghennen. Außerdem nimmt sie die Masthühner-Elterntiere in den Geltungsbereich der Tierschutz-Nutztierverordnung auf und bestimmt auch für sie zahlreiche Bedingungen für eine artgerechte Haltung, die damit zur Pflicht wird.

Weiteres Verfahren

Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die über deren Erlass entscheidet. Fristen für diese Entscheidung gibt es nicht.

Stand: 04.11.2016

Video

Top 12Kampf gegen Feinstaubbelastung

Foto: Blick auf eine blaue Plakette vor einem vorbeifahrenden Auto

© dpa | Bernd Weißbrod

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Blaue Plakette für saubere Dieselfahrzeuge

Baden-Württemberg möchte deutschlandweit die sogenannte blaue Plakette einführen und damit die Feinstaubbelastung in den Innenstädten vermindern. Es hat dazu am 4. November einen Verordnungsentwurf im Bundesrat vorgestellt. Eine blaue Plakette soll künftig besonders emissionsarme Pkw ausweisen. Bisher gibt es lediglich die grüne Plakette, die unterschiedslos für die Schadstoffnormen Euro 4 bis 6 sowie bestimmte nachgerüstete Euro 3 Fahrzeuge gilt.

Kein Dieselverbot, aber sauberere Innenstädte

Mit der blauen Plakette könnten generelle Fahrverbote für Dieselverbote vermieden und die Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub dennoch eingehalten werden. Sie ermöglicht es Kommunen, künftig nur noch "saubere" Dieselfahrzeuge ab Euro-6-Norm in städtische Umweltzonen einfahren zu lassen. Benziner könnten bereits ab der Euro-3-Norm die blaue Plakette erhalten. Vor allem ältere Fahrzeuge mit höheren Partikelemissionen müssten dann belastete Innenstädte meiden. Sie gelten als Hauptverursacher der Luftverschmutzung mit Stickoxiden. Auch künftig läge es jedoch in der Hand der Kommunen, welche konkreten Einschränkungen sie in den Umweltzonen vornehmen.

Förderung von Euro 6-Fahrzeugen

Außerdem will Baden-Württemberg mit der neuen Plakette die Verbreitung von Euro 6-Fahrzeugen und Elektromobilen weiter fördern. Für die Übergangszeit, bis Handwerker und kleinere Betriebe ihre Fahrzeugflotten auf Elektromobilität umgestellt hätten, sollten möglichst saubere Diesel - gekennzeichnet durch die blaue Plakette - genutzt werden.

Wie es weiter geht

Der Verordnungsentwurf wurde in der Plenarsitzung am 4. November vorgestellt und in die Ausschüsse für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Verordnungsentwurf wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu jedoch nicht.

Stand: 04.11.2016

Video

Top 13Verbraucherschutz beim Kleingedruckten

Foto: Buchstaben AGB

© panthermedia | Thorsten Kempe

  1. Beschluss

Beschluss

Verbraucherfreundlichere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen verbraucherfreundlicher werden. Der Bundesrat hat hierzu am 4. November 2016 eine Entschließung beschlossen.

Wichtiges voran und besser lesbar

Darin spricht sich die Länderkammer unter anderem dafür aus, Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, vertragsrelevante Aspekte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorzuheben. Außerdem drängt der Bundesrat auf bessere Lesbarkeit und brancheneinheitliche Gliederung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem seien Änderungen in den AGBs, die sich während eines Vertragsverhältnisses ergeben, gesondert hervorzuheben. Datenschutzhinweise sollten grundsätzlich außerhalb der AGBs aufgeführt werden.

Verbraucher scheuen seitenlange Ausführungen

Verbraucherinnen und Verbraucher würden im Alltag regelmäßig mit Vertragsklauseln konfrontiert, deren Inhalt sie bei Vertragsschluss gar nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis nähmen. Dies bestätige auch eine Umfrage des Bundesverbandes Verbraucherzentrale. Hiernach akzeptierten 53 Prozent der Befragten AGBs, ohne sie gelesen zu haben. Grund seien die oft seitenlangen und komplizierten Ausführungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Folgeprobleme vermeiden

Die übersichtlichere und rechtsichere Gestaltung von AGBs könne dem „Nicht-zur-Kenntnisnehmen“ von AGBs entgegenwirken. Zugleich ließen sich dadurch vertragliche Unklarheiten und Missverständnisse sowie Folgeprobleme im Handel vermeiden.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 04.11.2016

Top 38Gewerbesteuer-Oasen

Foto: Wegweiser in verschiedene Länder

© panthermedia | Chris Schäfer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Missbräuchliche Gewerbesteuer-Modelle verhindern

Nordrhein-Westfalen möchte "Gewerbesteuer-Oasen" entgegenwirken. In einem Entschließungsantrag fordert es die Bundesregierung auf, per Gesetz die missbräuchliche Reduzierung der Gewerbesteuer über Lizenzmodelle zu verhindern.

Missbräuchlicher Entzug mittels Lizenzzahlungen

Im Falle einer Gewerbesteuer-Oase wird das geistige Eigentum eines Unternehmens in Form von Patenten und Lizenzen in eine eigens hierfür gegründete konzernzugehörige Tochter-Gesellschaft übertragen. Der Sitz dieser Lizenzgesellschaft ist dabei regelmäßig an einem Ort mit einem niedrigen Gewerbesteuer-Hebesatz. Das operative Geschäft bleibt bei der Produktionsgesellschaft, die die übertragenen Rechte gegen Lizenzzahlungen nutzen darf. Der zu versteuernde Gewinn liegt hingegen bei der Lizenzgesellschaft. In der Folge verliert die Kommune, in der die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und die eine entsprechende Infrastruktur vorhält, die Gewerbesteuer. Dem soll nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen nunmehr per Gesetz Einhalt geboten werden.

Wie es weitergeht

Der Entschließungsantrag wurde am 4. November 2016 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in den Finanz-, Innen- und Wirtschaftsausschuss überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu jedoch nicht.

Stand: 04.11.2016

Video

Top 39Abgeltungsteuer

Foto: Anlage Kapitalerträge zur Einkommensteuererklärung

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Abschaffung der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge

Brandenburg möchte die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abschaffen und hat dazu am 4. November 2016 eine Initiative im Bundesrat gestartet. In einem Entschließungsantrag fordert das Land, Kapitalerträge wieder nach dem persönlichen Einkommensteuersatz abzurechnen. Außerdem sollten Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden, um eine gleichmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Einkünften bei Kapitalanlagen sicherzustellen.

Gegen Privilegierung von Besserverdienenden

Nach der Abgeltungsteuer werden Zinseinkünfte pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dies führe zu einer Privilegierung von Kapitaleinkünften gegenüber anderen Einkommensarten, deren Besteuerung progressiv ansteige und die mit bis zu 45 Prozent versteuert werden könnten, heißt es in der Entschließung. Diese Gerechtigkeitslücke solle mit Abschaffung der Abgeltungsteuer geschlossen werden. Davon abgesehen gebe es auch keinen Grund, an der Steuer festzuhalten. Denn entgegen der ursprünglichen Annahme habe der geringe Steuersatz von 25 Prozent die Bezieherinnen und Bezieher von Kapitaleinkünften nicht davon abgehalten, ihr Geld mit fragwürdigen Steuerverkürzungsmodellen ins Ausland zu schaffen. Zumal man mit dem Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen eine Grundlage für eine effektive Besteuerung von im Ausland angelegtem Kapital geschaffen habe.

Weitere Neuregelungen erforderlich

Darüber hinaus weist Brandenburg darauf hin, dass die Wiedereinführung der individuellen Besteuerung von Kapitaleinkünften eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren ausgeschütteten Gewinnen erforderlich mache. Außerdem sei zu prüfen, ob Veräußerungsgewinne im Bereich von Finanzanlagen weiterhin ohne Spekulationsfrist steuerpflichtig bleiben sollten und der Abzug tatsächlicher Werbekosten zugelassen werden könne.

Vorstellung und Ausschusszuweisung

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in den Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristvorgaben gibt es hierzu jedoch nicht.

Stand: 04.11.2016

Video

Top 40Reform des Bußgeldkatalogs

Foto: Fahrende Autos auf einer Straße werden geblitzt

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Staffelung von Bußgeldern und höhere Strafen für Raser

Mit einer Bundesratsinitiative will Niedersachsen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und soziale Gerechtigkeit bei der Verhängung von Bußgeldern sorgen. In einem am 4. November 2016 vorgestellten Entschließungsantrag fordert das Land die Bundesregierung auf, den Bußgeldkatalog umfassend zu reformieren.

Besonders gefährliche Verkehrsdelikte und grobe Tempoverstöße sollen künftig deutlich härter bestraft werden. Wenn von dem Regelverstoß eine besondere Gefahr ausgeht - zum Beispiel zu hohes Tempo innerhalb einer Baustelle – sollen sich die Bußgelder automatisch verdoppeln. Auch Fahrverbote könnte es in Zukunft schneller geben.

Einkommensabhängige Bußgelder

Niedersachsen fordert außerdem, die Bußgelder nach dem Einkommen des Betroffenen zu staffeln. Die bestehende Bußgeld-Systematik differenziere nicht ausreichend nach den finanziellen Verhältnissen des Betroffenen. Insbesondere bei vermögenden Menschen verfehle sie ihre abschreckende Wirkung.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 4. November vorgestellt und in den Verkehrs-, den Innen und den Rechtsausschuss überwiesen. Sobald alle Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Entschließung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 04.11.2016

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 14Hartz-IV

Foto: Antrag auf Arbeitslosengeld II

© panthermedia | Harald Jeske

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder verlangen Nachbesserung bei Hartz-IV-Erhöhung

Die Länder haben Zweifel, ob die von der Bundesregierung geplante Hartz-IV-Erhöhung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und die neuen Regelsätze tatsächlich zu einer Besserstellung der Leistungsberechtigten führen. Auch im Übrigen fällt die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. November 2016 zu dem Regierungsentwurf kritisch aus. Dabei bedauern die Länder, dass sie an dem Gesetzgebungsverfahren zu spät beteiligt und wichtige Forderungen von ihnen nicht berücksichtigt worden sind. Dies solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgeholt werden.

Bedarfsgerechte Ermittlung

So müsse unter anderem sichergestellt werden, dass es bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht zu Zirkelschlüssen zu Lasten der sogenannten Aufstocker und verdeckt Armen kommt. Außerdem sollten die Regelbedarfsstufen besser voneinander abgegrenzt werden, um eine Schlechterstellung von Personengruppen zu vermeiden.

Darüber hinaus warnt der Bundesrat, dass die Energiekosten bei der Ermittlung der Regelbedarfe anders berücksichtigt werden müssten, um ihre Deckung zu sichern. Ähnlich fürchtet er, dass auch die Kosten von langlebigen Gebrauchsgütern für den Haushalt nicht gedeckt sind. Weiter appelliert er, bei getrennt lebenden Eltern den Mehrbedarf des zum Umgang mit dem Kind berechtigten Elternteils zu berücksichtigen. Zudem müsse der existenznotwendige Bedarf an Sehhilfen sichergestellt und das Schulbedarfspakt erhöht werden.

Regelbedarfe werden erhöht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können, ab Januar 2017 mehr Geld erhalten sollen. Dabei ist vorgesehen, dass die Regelleistungen für Kinder bis zum 13. Lebensjahr am stärksten steigen. Ihnen stehen künftig 21 Euro mehr zu und damit 291 Euro im Monat. Jugendliche ab 14 Jahre bekommen mit 311 Euro fünf Euro mehr als bislang. Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Für zwei erwachsene Leistungsempfänger in einer Wohnung soll der Regelsatz um vier Euro auf 368 Euro pro Person und Monat angehoben werden.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Der Gesetzentwurf enthält außerdem Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Danach erhalten nicht erwerbsfähige oder behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänger künftig 100 statt 80 Prozent der Grundsicherung und haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1. Außerdem sollen sie ihre Kosten für Unterkunft und Heizung leichter geltend machen können, wenn sie beispielsweise im Haushalt der Eltern leben. Menschen mit Behinderungen in gemeinschaftlichen Wohnformen erhalten ab 2020 die Regelbedarfsstufe 2.

Neufestlegung erforderlich

Die Neufestlegung musste erfolgen, da neue Daten des Statistischen Bundesamtes über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen. Sie werden alle fünf Jahre erhoben.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich dazu äußern kann. Anschließend leitet sie beides dem Bundestag zu. Dieser hat bereits am 21. Oktober 2016 in 1. Lesung mit der Beratung des eilbedürftigen Regierungsentwurfs begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung im Bundestag wird der Bundesrat abschließend über die Zustimmung zu dem Gesetz beraten, das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.

Stand: 04.11.2016

Video

Top 15Asylbewerberleistungsgesetz

Foto: Asylbewerber warten in einem "Ankunftszentrum für Flüchtlinge"

© dpa | Boris Roessler

  1. Beschluss

Beschluss

Länder wünschen Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz

Die von der Bundesregierung geplante Anpassung der Regelbedarfe für Asylsuchende muss nach Ansicht der Länder auch auf Personen erstreckt werden, die den so genannten subsidiären Schutzstatus haben, zum Beispiel, weil ihnen Lebensgefahr droht. Es gebe keinen Grund, diese Gruppe von den geplanten Änderungen auszunehmen, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates vom 4. November 2016.

Integration besser honorieren

Außerdem bitten die Länder um Prüfung, ob der geplante Freibetrag für Asylsuchende auf Einnahmen aus einer Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologisches Jahres erstreckt werden kann. Auch solche Tätigkeiten sprächen für eine gelungene Integration und sollten entsprechend privilegiert werden.

Sozialbetrug verhindern

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch bei Asylsuchende ein Kontoabrufverfahren zu ermöglichen, um Sozialbetrug zu verhindern. Derartige Verfahren seien bei anderen Empfängern von Sozialhilfe vorgesehen. Asylsuchende dürften insofern nicht bessergestellt sein.

Deckung durch Sachleistung

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Sozialleistungen für Asylsuchende angepasst. Die Neuregelung war erforderlich, da das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgelegt hat. Danach sollen alleinstehende Asylsuchende 2017 statt 354 Euro nur noch 332 Euro erhalten. Grund ist die Herausnahme der Ausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung. Sie werden gesondert als Sachleistungen erbracht - wie auch schon der Hausrat.

Bedarfsstufe für Sammelunterkünfte

Für erwachsene Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften gibt es eine neue Bedarfsstufe.

Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement

Um Asylsuchende zu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren, sollen sie künftig einen Freibetrag erhalten, der nicht auf ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet wird. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann danach mit bis zu 200 Euro vergütet werden.

Parallele Beratungen in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag hat den Entwurf bereits am 21. Oktober 2016 in erster Lesung beraten, da die Bundesregierung das Verfahren als besonders eilbedürftig gekennzeichnet hat. Sie reicht daher dem Parlament die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. November zusammen mit ihrer Gegenäußerung nach.
Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung durch den Bundestag wird der Bundesrat abschließend über seine Zustimmung zu dem Gesetz entscheiden, das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.

Stand: 04.11.2016

Top 19Integrationsgesetz

Foto:  Kinder zeigen auf einer Weltkarte, aus welchen Ländern sie kommen.

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat sieht Änderungsbedarf bei Erstattung der Integrationskosten

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen. Zugleich stellt er in einer am 4. November 2016 beschlossenen Stellungnahme fest, dass der entsprechende Gesetzentwurf die zwischen Bund und Ländern im Juni 2016 getroffenen Vereinbarungen nicht in allen Punkten umsetzt.

Rechtsverbindliche Zusage gefordert

Er bittet deshalb um Nachbesserung im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Dabei drängt er unter anderem darauf, dass bei der Ermittlung der versprochenen Entlastung durch den Bund sämtliche relevanten Daten zugrunde gelegt werden und bei der Berechnung der flüchtlingsbedingten Mehrkosten ein früherer Stichtag gilt. Außerdem müsse die Zusage des Bundes, zur jährlichen Entlastung der Kommunen auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer zu verzichten, rechtsverbindlich ausgestaltet sein. Notwendig seien auch Korrekturen bei der Erstattung der Kosten für Bildungs- und Teilhabeleistungen, um den derzeit zunehmenden bundesweiten Fehlbeträgen entgegenzuwirken.

20 Milliarden zur Unterstützung

Der Bund möchte die Länder und Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen mit insgesamt fast 20 Milliarden Euro unterstützen. Mit dem Entwurf des Finanzausgleichslastengesetzes folgt die Bundesregierung ihrer Zusage an die Länder, sie bei der Integration von Flüchtlingen finanziell zu entlasten.

Übernahme der Kosten für Heizung und Unterkunft

Danach wird der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018 übernehmen. Die Kommunen würden dadurch um 400 Millionen Euro in diesem Jahr und voraussichtlich um 900 Millionen Euro im Jahr 2017 sowie um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 entlastet.

Jährliche Integrationspauschale und Gelder für Wohnungsbau

Vorgesehen ist auch, den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Dafür soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht werden. Zusätzlich gewährt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Verbesserte Finanzausstattung

Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden ab 2018 um. Hierfür verzichtet der Bund auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer und erhöht seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Parallele Beratungen in Bundestag und Bundesrat

Der Bundestag hat den Entwurf bereits am 20. Oktober 2016 in erster Lesung beraten, da die Bundesregierung das Verfahren als besonders eilbedürftig gekennzeichnet hat. Sie reicht daher dem Parlament die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. November zusammen mit ihrer Gegenäußerung nach.

Stand: 04.11.2016

Top 23Regionalisierungsgesetz

Foto: Schienenverkehr

© panthermedia | Erich Teister

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Geld für den Nahverkehr

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Regierungspläne zur Finanzierung des Regionalbahnverkehrs. In seiner Stellungnahme vom 4. November 2016 äußerte er keine Änderungswünsche an dem von der Bundesregierung vorgelegten Kabinettsentwurf.

Der Bund will den Ländern in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellen - 200 Millionen Euro mehr als zuletzt geplant. Ab 2017 soll dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent steigen. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Ländern Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Zukunft zu geben.

Grundgesetz schreibt Aufteilung der Kosten vor

Artikel 106a des Grundgesetzes weist den Ländern einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr zu. Hintergrund ist die Bahnreform aus dem Jahr 1996. Damals ging die Zuständigkeit für den Schienennahverkehr vom Bund auf die Länder über. Im so genannten Regionalisierungsgesetz wurde festgelegt, dass der Bundesanteil insbesondere für die Finanzierung des Pendlerverkehrs auf der Schiene zu verwenden ist.

Im letzten Jahr gab es Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern über die konkreten Kostenanteile, die in einem Vermittlungsverfahren bereinigt wurden (BR-Drs. 81/15(B)).

Verteilung auf die Länder nach Kieler Schlüssel

Die Verteilung der Gelder auf die 16 Länder soll künftig nach dem so genannten Kieler Schlüssel erfolgen, auf den sich die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2014 geeinigt hatte. Er setzt sich je zur Hälfte aus der Einwohnerzahl und den "bestellten" Zugkilometern zusammen. Mit den zusätzlichen 200 Millionen Euro des aktuellen Gesetzentwurfs sollen Einbußen aus dem Kieler Schlüssel für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeglichen werden.

Wie geht es weiter

Der Bundestag hat mit den Beratungen zum Gesetzentwurf in 1. Lesung bereits am 20. Oktober 2016 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2. und 3. Lesung wird der Bundesrat abschließend über die Zustimmung zu dem Gesetz abstimmen.

Stand: 04.11.2016

Top 25Kraft-Wärme-Koppelung

Foto: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

© panthermedia | Matthias Krüttgen

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder kritisieren Regierungspläne zur Förderung von KWK-Anlagen

Der Bundesrat übt deutliche Kritik an den von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Gesetz zur Kraft-Wärme-Koppelung und am EEG. Dabei hält er insbesondere die künftig erforderlichen Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen für verbesserungswürdig. Anlagen, die aus industrieller Abwärme Strom und Wärme erzeugen, dürften keinesfalls von den Förderausschreibungen ausgeschlossen werden. Denn auch diese Anlage seien innovative KWK-Systeme, heißt es in der Stellungnahme der Länder vom 4. November 2016.

Auch Eigenbedarf zulassen

Ausdrücklich fordern sie, dass auch Anlagen mit einem teilweisen Eigenverbrauch an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Gerade diese Anlagen leisteten einen wertvollen Beitrag zur Energiewende, indem sie das Stromnetz entlasten und zur Einsparung der Gesamtsystemkosten beitragen. Kleinere Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt sollten hingegen von der Ausschreibung ausgenommen werden. Das vorgesehene Ausschreibungsvolumen halten die Länder für viel zu gering und fordern seine Verdoppelung.

Mitwirkung der Länder erforderlich

Darüber hinaus mahnen sie, dass die Länder an der näheren Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren mitwirken müssten. Die Zustimmung des Bundesrates zu den entsprechenden Verordnungen sei deshalb erforderlich.

Erweiterung des Vertrauensschutzes für Bestandsanlagen

In der Stellungnahme zum EEG setzt sich der Bundesrat dafür ein, den Vertrauensschutz für Bestandsanlagen über den Gesetzentwurf hinaus zu erweitern. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass auch Wohnungseigentümergemeinschaften Anspruch auf die Förderungen nach dem EEG haben sollten.

Umsetzung der europäischen Auflagen zur Genehmigung der Förderung von KWK-Anlagen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die Auflagen aus Brüssel um, die die EU-Kommission hinsichtlich des bereits im Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kraft-Wärme-Koppelung geltend gemacht hat.

Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen

Danach müssen sich Betreiber von KWK-Anlagen über 1 bis 50 Megawatt künftig über ein Ausschreibungsverfahren für Fördergelder bewerben. Auch für die Förderung innovativer KWK-Systeme ist künftig die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich. Dies soll eine Mengensteuerung sowie mehr Planbarkeit für alle Marktakteure ermöglichen. Zugleich verspricht sich die Bundesregierung hiervon eine kosteneffizientere Förderung.

Ausschreibungen im Winter 2017/2018

Die zur Umsetzung der Ausschreibungen erforderliche Verordnung soll Mitte 2017 erlassen werden und die ersten Ausschreibungen dann im Winter 2017/2018 beginnen.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 04.11.2016

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Beschluss

Bundesrat übt Kritik an Dublin-IV-Verordnung

Der Bundesrat teilt das Ziel der EU-Kommission, mit der Neufassung der Dublin-Verordnung eine gerechtere Aufteilung der Flüchtlinge und damit der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen. In der konkreten Ausgestaltung sieht er die Dublin-IV-Verordnung jedoch in einigen Aspekten kritisch, die vor allem die Rechtsbehelfe gegen die Überstellungsentscheidung betreffen.

Schutz von unbegleiteten Minderjährigen verbessern

Für verbesserungswürdig hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 4. November 2016 auch die Regelungen für den Schutz von unbegleiteten Minderjährigen. So sei unter anderem sicherzustellen, dass unbegleiteten Minderjährigen jederzeit ein reguläres Verfahren zur Anerkennung internationalen Schutzes offensteht, in dem sie auch rechtlich vertreten sind. Außerdem betont er, dass vor einer möglichen Überstellung von Minderjährigen grundsätzlich zu prüfen sei, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, die der Überstellung entgegensteht.

Vorrang der freiwilligen Ausreise

Darüber hinaus fordern die Länder, dass bei der Reform der Dublin-III-Verordnung der Vorrang der freiwilligen Ausreise festgeschrieben werden müsse. Sie sei humaner und effektiver als die zwangsweise Überstellung und würde ermöglichen, dass Ausreisen unter Achtung der Menschenwürde und des Wohl des Kindes stattfänden.

Aus Dublin III wird Dublin IV

Die Europäische Kommission möchte die Schwächen des europäischen Asylsystems und insbesondere die des Dublin-Verfahrens beheben. Sie hat deshalb eine Neufassung der Dublin-III-Verordnung vorgelegt.

Für eine gesteuerte Migration

Kern der neuen Dublin-IV-Verordnung ist ein Korrekturmechanismus für die Verteilung von Flüchtlingen. Bislang gilt das sogenannte Erststaats-Prinzip. Danach ist in der Regel immer der Mitgliedstaat zuständig, über den Flüchtlinge die EU betreten. Das heißt in den meisten Fällen: Griechenland und Italien. Beide Länder sind angesichts der hohen Flüchtlingszahlen überfordert. Künftig soll deshalb ein "Fairness-Mechanismus" greifen: Steigt die Zahl der Asylbewerber in einem Mitgliedstaat über eine bestimmte Schwelle, sollen Flüchtlinge auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden. Wenn sich ein Staat weigert, muss er pro abgelehntem Flüchtling 250.000 Euro zahlen. Außerdem werden die Fristen zur Umverteilung verkürzt, um das System effizienter zu machen.

Gegen Sekundärmigration

Darüber hinaus möchte die Kommission verhindern, dass Flüchtlinge wie bisher in verschiedenen Ländern Asylanträge stellen. Asylbewerber müssen deshalb künftig im Mitgliedstaat der ersten Einreise ihren Antrag stellen. Sie sind außerdem verpflichtet, in diesem Mitgliedstaat zu bleiben und den dortigen Behörden zur Verfügung zu stehen. Um die Einhaltung dieser Regel durchzusetzen, sieht die Dublin-IV-Verordnung vor, dass Asylbewerber nur dort Ansprüche auf materielle Aufnahmeleistungen haben, wo sie ihren Antrag gestellt haben.

Schutz der Interessen der Asylbewerber

Verbindliche Garantien für unbegleitete Minderjährige und eine Erweiterung des Begriffes der Familienangehörigen sollen außerdem den Schutz der Asylbewerber verbessern.

Stellungnahme geht nach Brüssel

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Europäischen Kommission direkt zugeleitet, damit diese die Anliegen der Länder bei den weiteren Beratungen berücksichtigen kann.

Stand: 04.11.2016

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