Bessere Patientenentschädigung
Bayern und Hamburg möchten die Patientenentschädigung verbessern und sprechen sich für die Einrichtung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds (PatEHF) aus. In einer am 25. November 2016 vorgestellten Entschließung fordern die Länder die Bundesregierung auf, hierfür einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Fonds schließt lückenhafte Patientenentschädigung
Die Entschädigung von Patientinnen und Patienten nach Behandlungsfehlern sei trotz des Inkrafttretens des Patientenrechtegesetzes lückenhaft. Oftmals gelinge es nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen, dass ein Behandlungsfehler ursächlich für ein Gesundheitsschaden ist. Obwohl ein ärztlicher Fehlers naheliegt, müssten die Betroffenen dann die schwerwiegenden gesundheitlichen und finanziellen Folgen der Behandlung selbst tragen.
Ein Patientenentschädigungsfonds könnte in solchen Fällen helfen. Er würde jedoch nur dann einspringen, wenn haftungsrechtliche Verfahren bereits erfolglos abgeschlossen und die Betroffenen nachhaltig belastet sind. Die Höchstsumme der Entschädigung soll auf 100.000 Euro begrenzt und nur in Ausnahmefällen auf 200.000 Euro erhöht werden.
Sonderleistung für soziale Härtefälle
Über den Härtefallfonds könnte eine Überbrückungsleistung für soziale Härtefälle gewährt werden. Hierfür müsse eine summarische Prüfung ergeben, dass die Leistungsvoraussetzungen des Patientenentschädigungsfonds vorliegen. Als Sonderleistung oder zur Durchsetzung eines haftungsrechtlichen Anspruchs könnten dann bis zu 20.000 Euro gewährt werden.
Stiftung des öffentlichen Rechts
Der Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds soll als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts konzipiert sein, wobei die Finanzierung und Verwaltung des Fonds beim Bund liegt. Die Einrichtung des Fonds hätte für die ersten zehn Jahre zunächst Modellcharakter und würde entsprechend wissenschaftlich begleitet.
Weiteres Verfahren
Die Entschließung wurde am 25. November vorgestellt und in den Rechts-, den Finanz- und den Gesundheitsausschuss überwiesen. Sobald alle Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Entschließung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.
Stand: 25.11.2016