Top 22Finanzierung Atomausstieg

Foto: Atomkraftwerk

© panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Rechtssicherheit bei Finanzierung des Atomausstiegs

Der Bundesrat hat Zweifel, ob die von der Bundesregierung vorgesehenen 23,3 Milliarden Euro für die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll aus deutschen Kernkraftwerken ausreichend sind. Die genauen Kosten der nuklearen Entsorgung seien derzeit noch nicht abzuschätzen, heißt es seiner Stellungnahme vom 25. November 2016 zum Gesetzentwurf zur Finanzierung des Atomausstiegs. Für den Fall, dass das Fondsvermögen nicht reicht, solle der Bund für die Finanzierung einstehen, erklären die Länder weiter.

Nachbesserungen am Gesetzentwurf

Außerdem verlangen sie mehr Rechtssicherheit bei der Übertragung der Zwischenlagerung durch den Bund auf einen Dritten. So müssten insbesondere die Zuverlässigkeit des Dritten gewährleistet und aufsichtsrechtliche Fragen klar geregelt sein. Die Länder halten hierzu Nachbesserungen am Gesetzentwurf für erforderlich.

Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, bis Ende 2019 zu evaluieren, ob sich sämtliche Erzeuger von radioaktiven Abfällen an der Finanzierung der Entsorgung des Atommülls beteiligen sollten. Forschungsanlagen oder gewerbliche Anlagen der Brennstoffversorgung seien bislang außen vor.

Milliarden für den Atomausstieg

Mit dem Gesetzentwurf stellt die Bundesregierung die Weichen für einen Milliardenpakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten. Damit steht mehr als fünf Jahre nach dem Beschluss zum Atomausstieg eine Einigung zwischen dem Bund und den vier Stromkonzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW. Der Gesetzesentwurf geht auf Vorschläge der Atomkommission der Bundesregierung zurück.

Bund regelt Zwischen- und Endlagerung

Demnach soll der Bund die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls tragen. Die finanziellen Mittel erhält er von den Stromkonzernen, die hierfür rund 17,34 Milliarden Euro in einen Fonds zahlen müssen. Bringen sie darüber hinaus weitere 6,12 Milliarden Euro für einen - optionalen - Risikozuschlag auf, sind die Kraftwerksbetreiber von möglichen späteren Nachforderungen befreit. Der Gesamtbetrag ist bis 2022 in den Fond einzubezahlen.

Verantwortung für Stilllegung der AKWs bei den Stromkonzernen

Für die Stilllegung und den Abriss der Kraftwerke bleiben hingegen die Unternehmen verantwortlich.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Der Bundesrat wird sich möglicherweise noch in seiner Dezembersitzung fristverkürzt abschließend mit dem Bundestagsbeschluss befassen.

Stand: 25.11.2016

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.