Top 46Kosten für Integration

Foto:  Kinder zeigen auf einer Weltkarte, aus welchen Ländern sie kommen.

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss

Beschluss

Beteiligung des Bundes an Integrationskosten

Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 25. November 2016 auch der Bundesrat dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen zu. Damit kann der Bund die Länder und Kommunen mit rund 20 Milliarden Euro unterstützen. Dies hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16. Juni 2016 mit der Bundeskanzlerin vereinbart.

Übernahme der Kosten für Heizung und Unterkunft

Künftig übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018. Die Kommunen sind dadurch um 400 Millionen Euro in diesem Jahr, um 900 Millionen Euro im nächsten Jahr sowie um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 entlastet.

Jährliche Integrationspauschale und Gelder für Wohnungsbau

Die Länder erhalten für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro. Dafür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht. Zusätzlich gewährt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Verbesserte Finanzausstattung

Darüber hinaus setzt der Bundestagsbeschluss die im Koalitionsvertrag vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden ab 2018 um. Hierfür verzichtet der Bund auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer und erhöht seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Eilverfahren

Das Gesetz geht auf einen Regierungsentwurf zurück, zu dem der Bundesrat am 4. November 2016 Stellung genommen hatte. Parallel dazu liefen bereits die Beratungen im Bundestag, der das Vorhaben am 24. November 2016 verabschiedete. Direkt nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll noch vor dem 15. Dezember 2016 in Kraft treten.

Stand: 25.11.2016

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