Bundesrat für sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 StGB
Der Bundesrat fordert die sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 Strafgesetzbuch und hat hierzu am 16. Dezember 2016 die Einbringung einer Gesetzesinitiative in den Bundestag beschlossen. Ein "Sonderstrafrecht", wie es § 103 StGB vorsehe, sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Entwurf. Beleidigungen gegen diesen Personenkreis hätten in aller Regel keinen privaten Hintergrund, sondern seien Teil des öffentlichen Diskurses.
Zum Fall Böhmermann
Der Straftatbestand stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Er war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein Strafverfahren gegen den Satiriker und Moderator Jan Böhmermann forderte. Dieser hatte in seiner Sendung ein sogenanntes "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten vorgetragen.
Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit
Die Länder sehen es kritisch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhängt. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen.
Weiteres Verfahren
Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.
Stand: 16.12.2016