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© panthermedia | Holger Baumgärtner

  1. Beschluss

Beschluss

Für eine zukunftsfeste Mitbestimmung

Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer_innen, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Die fünf Länder haben hierzu am 16. Dezember 2016 eine Entschließung im Bundesrat vorgestellt. Darin sprechen sie sich insbesondere für die Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs aus und fordern die Bundesregierung auf, tätig zu werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die Mitbestimmung auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte umfasst und damit den betrieblichen Realitäten entspricht.

Stärkung der Sozialpartnerschaft bei zunehmender Digitalisierung

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft vergrößere den Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Verhältnissen, heißt es in der Entschließung. Dieser grundlegende Wandel der Arbeitswelt erfordere eine starke Sozialpartnerschaft, um erfolgreich und für alle gewinnbringend vollzogen zu werden.

Anerkennung neuer Arbeitsmodelle

Außerdem verweisen die Antragsteller auf die zunehmende Entgrenzung der Arbeit. So finde Arbeit immer häufiger außerhalb der regulären Arbeitszeit und außerhalb des eigentlichen Arbeitsortes statt. Dies sei von den Beschäftigten und Unternehmen auch gewünscht. Dementsprechend müsse Arbeit als solche aber auch anerkannt und vergütet werden. Mitbestimmung könne dazu beitragen, einen fairen Kompromiss zwischen allen Beteiligten zu finden. Auch deshalb müsse sie weiterentwickelt werden.

Nationale und europäische Schlupflöcher schließen

Darüber hinaus appellieren die fünf Länder an die Bundesregierung, zu verhindern, dass sich junge-, wachsende Kapitalgesellschaften dem deutschen Mitbestimmungsrecht entziehen. Sie solle bestehende Gesetzeslücken schließen und sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass keine Umgehungstatbestände geschaffen werden.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum abschließend.

Stand: 16.12.2016

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