Mehr Rechte für Urheber
Freiberufliche Künstler und Autoren sollen zukünftig für ihre kreative Leistung gerechter bezahlt werden. Eine entsprechende Reform des Urhebervertragsrechts passierte am 16. Dezember 2016 den Bundesrat.
Position von Kreativen wird gestärkt
Kernanliegen der Reform ist es, dass Kreative ihren theoretisch bereits bestehenden Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen können sollen. Unter anderem erlaubt das Gesetz, dass Autoren künftig die Exklusivrechte an einem Buch nach zehn Jahren zurückfordern können, wenn sie anderswo ein besseres Angebot erhalten.
Neu eingeführt wird ein Auskunftsanspruch, mit dem Künstler in Erfahrung bringen können, wie oft sich ihr Werk verkauft. Damit lässt sich einfacher prüfen, ob ihre Vergütungen den Einnahmen der Verwerter entsprechen. Zudem gibt es ein neues Klagerecht für Verbände zur besseren Durchsetzung der Ansprüche von Urhebern vor Gericht.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Stand: 16.12.2016