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Foto: Tabletten neben einer Hanfpflanze

© panthermedia | Jan Mika

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Beschluss

Bundesrat billigt Cannabis-Therapie für Schwerkranke

Schwerkranke Patientinnen und Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und –Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte am 10. Februar 2017 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 19. Januar 2017.

Eigenverantwortliche Entscheidung

Danach dürfen die behandelnden Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Betroffenen müssen also nicht "austherapiert" sein, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Auch in der Palliativversorgung kann Cannabis künftig helfen, das Leiden der Schwerkranken auf ihrem letzten Lebensweg zu lindern.

Bisher durfte Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesetzt werden, etwa um Schmerzpatientinnen und Patienten zu helfen. Die nicht unerheblichen Kosten mussten diese in der Regel selbst tragen.

Staatliche Cannabis-Agentur

Der Vertrieb erfolgt durch Apotheken. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Sie darf Patientendaten aber nur anonymisiert erheben und analysieren.

Bundesrats-Forderung aufgegriffen

Der Bundestag hat mit dem Gesetz auch Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Dieser hatte in der Vergangenheit mehrfach die Zulassung von Cannabis für Schwerkranke gefordert.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr. 11 (09.03.2017)) verkündet und trat am 10. März 2017 in Kraft.

Stand: 10.03.2017

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